01.06.2021 Qualitätssicherung
Hygienemanagement in der ambulanten Praxis
BZH-Angebot für BDC-Mitglieder
Die Hygiene in medizinischen Einrichtungen, so auch in ambulanten Praxen, ist ein bedeutender Faktor für die Infektionsprävention und die Personal- und Patientensicherheit in den Einrichtungen. Es gilt, eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen einzuhalten – vom Infektionsschutzgesetz bis zur Trinkwasserverordnung. Praktisch spielen vor allem die Interpretation und Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention und Krankenhaushygiene (KRINKO) des Robert Koch-Institutes eine wichtige Rolle.
Bei Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden steht in ambulanten medizinischen, ganz besonders operativen Einrichtungen ein funktionierendes Hygienemanagement im Vordergrund und wird genau unter die Lupe genommen. Dieses beinhaltet zum Beispiel die Erstellung von Hygieneplänen, Arbeitsanweisungen (SOP), Dokumentation in der Instrumentenaufbereitung, Durchführung der Infektionssurveillance, Vorhaltung von Hygienefachpersonal und vieles mehr.
Für Mitgliedspraxen des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) bietet das BZH eine bedarfsgerechte praxishygienische, auf Wunsch auch individuell konfigurierte, Beratung an. Diese beinhaltet u. a. eine jährliche praxishygienische Begehung durch eine Hygienefachkraft. Hier können nicht nur sämtliche praxishygienischen Alltagsprobleme besprochen, sondern auch Pflichtschulungen oder praxishygienische Fortbildungen zu bestimmten Themen durchgeführt werden. Außerdem unterstützen wir Sie u. a. bei der Erstellung von Hygieneplänen sowie im Umgang mit Behörden, wie beispielsweise den Gesundheitsämtern.
Wir bieten Ihnen und Ihrer Einrichtung ein bedarfsgerechtes, sicheres und maßgeschneidertes Hygienekonzept auf Basis aktueller Anforderungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse. Mit selbiger Fachexpertise ist jede ambulant operierende Einrichtung in sachlicher, fachlicher und besonders auch rechtlicher Hinsicht adäquat aufgestellt. Jede Einrichtung hat dabei eine feste und regional angesiedelte Hygienefachkraft als Betreuung, auf Wunsch kann zusätzlich oder bei Bedarf ein Facharzt für Hygiene hinzugezogen werden oder ist als Hintergrundberatung telefonisch oder schriftlich verfügbar.
Folgende Leistungsbausteine sind hierbei (auch additiv) kombinierbar:
- Betreuung durch eine feste Hygienefachkraft, auch vor Ort
- Beratung durch einen Facharzt für Hygiene/Infektiologie
- Bauhygienische Beratung
- Durchführung von Schulungen und Fortbildungen, vor Ort und/oder über unsere moderne E-Akademie
- Infektiologische Beratung
Das Deutsche Beratungszentrum für Hygiene ist mit seinem interdisziplinären Team von Krankenhaushygienikern, Mikrobiologen, Naturwissenschaftlern sowie hochqualifizierten Hygienefachkräften eines der größten Hygieneinstitute Europas.
Alle Mitglieder des BDC haben zu Sonderkonditionen des geschlossenen Rahmenvertrages exklusiv Zugang zu diesen Leistungen.
SPRECHEN SIE UNS AN: [email protected]
Welsch D: Hygienemanagement in der ambulanten Praxis. Passion Chirurgie. 2021 Juni; 11(06): Artikel 04_03.
Autoren des Artikels
Dipl.-Kfm. Dirk Welsch
GeschäftsführerDeutsches Beratungszentrum für Hygiene BZH GmbHSchnewlinstr. 479098Freiburg im Breisgau kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
15.11.2022 Qualitätssicherung
Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Start des softwarebasierten Nachweisverfahrens verschoben
Der Start des softwarebasierten Nachweisverfahrens bezüglich der Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur wird um ein Jahr verlängert.
01.11.2022 Safety Clip
Safety Clip: Compliance beim Einsatz von Risikomanagement-Instrumenten
In Kliniken existiert inzwischen eine Vielzahl von Risikomanagement-Instrumenten (RM-Instrumenten). Beispielhaft werden hier nur einige genannt wie Checklisten (zum Beispiel OP-Sicherheits-Checkliste), Identifikationsarmband, Fallbesprechungen (zum Beispiel Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen) und das Fehlermeldesystem/CIRS (Critical Incident System).
01.11.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Müssen chirurgische Instrumente nach sechs Stunden aufbereitet werden?
Die gängige Praxis ist, dass chirurgische Instrumente innerhalb von maximal sechs Stunden nach Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Je länger Verschmutzungen antrocknen, desto schwieriger lassen sie sich entfernen. Lagern die Instrumente in dieser Zeit feucht im Entsorgungscontainer, kann das Antrocknen der Verschmutzungen verhindert werden, aber es kann zur Korrosion (z. B. Chlorid-Korrosion durch Blutreste) kommen.
01.10.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten
Nicht selten führen gesundheitliche Probleme, vor allem bei älteren Arbeitnehmer:innen zu Einschränkungen der Einsatzfähigkeit im OP. Folge kann Krankschreibung oder vorzeitige Rente sein. Es gibt aber auch MitarbeiterInnen, die gerne weiterarbeiten wollen. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig, zu beraten und Lösungsmöglichkeiten anzubieten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.