01.06.2010 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp – Vorsicht beim Umgang mit Propofol

Propofol stellt ein besonderes Problem in der Anästhesie dar. Hierauf wurde in den vergangenen Jahren wiederholt eindringlich hingewiesen. Auch die Herstellerinformation enthält hierzu klare Ausführungen. So wurden mehrfach septische Komplikationen nach Propofol-Gabe beschrieben, wobei offensichtlich ursächlich dieselbe Ampulle für mehrere Patienten benutzt wurde. Propofol ist für eine Keimbesiedlung besonders prädestiniert, weil es sehr fetthaltig ist und keine Konservierungsmittel enthält. In einem Fall von berichteten Zwischenfällen war in der Ampulle Acinetobacter nachweisbar. In keinem der Zwischenfälle war die Blutkultur positiv, sodass davon ausgegangen wird, dass das Geschehen allein durch Endotoxine ausgelöst wurde.
Neben dem streng aseptischen Umgang mit dem Präparat wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Propofol unverzüglich gegeben werden muss; Spritzen, Ampullen und Flaschen dürfen jeweils nur für einen Patienten benutzt werden und sind danach sofort zu verwerfen. Dies wird seit gut 10 Jahren in einschlägigen Fachzeitschriften so publiziert, insofern kann eine Berufung auf Nichtwissen heute nicht mehr greifen. Der BGH hat 2007 einen derartigen Fehler als vorsätzliche Körperverletzung eingestuft.
Wiederkehrende Anfragen aus Krankenhäusern, die uns erreichen, belegen allerdings, dass bis zum heutigen Tag – aus Gründen der Kosten-Einsparung – noch Propofol-Ampullen und vor allem –Flaschen für mehrere Patienten genutzt werden.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.06.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Händedesinfektionsmittel – Künftig auch Biozide möglich
isher waren Händedesinfektionsmittel in Deutschland laut Gesetz Arzneimittel, womit man sich von fast allen anderen EU-Ländern unterschieden hat. Durch die europäische Biozidprodukte-Verordnung von 2013 wird sich dies in nächster Zeit sehr wahrscheinlich ändern. N-Propanol wurde auf europäischer Ebene auch für die Händedesinfektion eindeutig als Biozid eingeordnet.
01.05.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienisch korrekte Blutentnahme
Vor dem Stechen ist die Haut an der Einstichstelle mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Einwirkzeit beträgt immer mindestens 15 Sekunden, egal ob mit einem keimarmen (werkseitig sterilisiert, vor Ort aber nicht steril) Tupfer gewischt wird oder Abtrocknen abgewartet wird. Auf jeden Fall soll die Einstichstelle beim Stechen trocken sein, da ansonsten Schmerz – bedingt durch den Alkohol - angegeben wird.
01.04.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Grippeimpfung ja – aber ohne falsche Versprechungen
Die Bereitschaft zur Grippeimpfung ist beim Krankenhauspersonal bekanntermaßen gering. Steigerungen können erreicht werden, wenn die Betriebsärzte über die Stationen gehen und die Impfung vor Ort durchführen.
01.03.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfstatus der Beschäftigten darf abgefragt werden
Durch das Präventionsgesetz (2015) wurde ein neuer § 23a („Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten“) in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt: „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.