11.11.2020 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz

- In letzter Zeit sind durch den Gesetzgeber im § 6 des Infektionsschutzgesetzes mehrfach Veränderungen bei den Meldepflichten für die Erstdiagnose einer Infektionskrankheit stellenden ÄrztInnen durchgeführt worden. Spezifische Meldepflichten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod werden je nach Infektionskrankheit unterschieden. Die Meldung hat innerhalb von 24 Stunden nach der Diagnosestellung zu erfolgen.
- Aktuell und neu in die Meldepflicht aufgenommen wurde der Verdacht, die Erkrankung und der Tod durch SARS-CoV-19.
- Zu beachten sind außerdem zahlreiche bundeslandspezifische Meldepflichten, die die ärztliche Meldepflicht teilweise massiv erweitern.
- Die im jeweiligen Bundesland gültigen Meldepflichten sind zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldepflichtige_Krankheiten/Meldepflichtige_Krankheiten_node.html
Die parallel existierende Meldepflicht für Untersuchungslaboratorien nach § 7 IfSG für Labornachweise definierter Krankheitserreger entbindet den die Krankheitsdiagnose stellenden Arzt nicht von der o.g. ärztlichen Meldepflicht.
Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz. Passion Chirurgie. 2020 Juli; 10(9): Artikel 04_05.
Autor:innen des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
20.09.2025 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Umziehen nach septischer Operation?
FRAGE: Nach jeder Operation im septischen OP-Saal soll in unserem
01.09.2025 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Sterilverpackung
Perspektivisch soll in unserer Praxis auf eine zusätzliche Vliesverpackung in den Sterilgut-Containern bei der Dampfsterilisation von OP-Instrumenten verzichtet werden. Ist das möglich?
29.07.2025 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Tischabdeckung im OP
Ich habe eine Frage aufgrund einer Inspektion der Überwachungsbehörde zum „Vollzug des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes“. Es betrifft die Aufbereitung von unseren grünen OP-Tüchern, die wir für die Abdeckung der Instrumententische verwenden. Dürfen wir OP-Tücher aus Baumwollmischgewebe zur Abdeckung des Instrumententisches weiterhin sterilisieren und im OP verwenden?
27.07.2025 Hygiene-Tipp
F&A: Begründet die Elektronische Patientenakte (ePA) eine weitere Haftungsquelle?
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob die künftige elektronischen Patientenakte (ePA) eine weitere Haftungsquelle im Rahmen der Arzthaftung begründet.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

