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Zu den Maßnahmen der Primärprävention gehört, dass das Personal entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) geimpft ist.

Dies betrifft Standard-Impfungen wie solche gegen

  • Tetanus (T),
  • Diphtherie (d),
  • Pertussis (ap) (heute möglichst als Dreifachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis Tdap) und
  • Polio.

Aufgrund der Tätigkeit im Gesundheitswesen kommen hinzu Impfungen gegen

  • Hepatitis B (möglichst kombiniert mit Hepatitis A) und
  • Influenza (Grippe) sowie für spezielle Tätigkeiten (z. B. Notaufnahme, Kinderklinik), falls keine Immunität vorliegt, Impfungen gegen
  • Masern,
  • Mumps,
  • Pertussis,
  • Röteln und
  • Varizellen.

Seit 2015 darf der Arbeitgeber nach § 23a Infektionsschutzgesetz personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter zur Immunität bzw. zu Schutzimpfungen erfragen, soweit die entsprechenden Krankheiten durch Schutzimpfungen bekämpft werden können. Bei Neueinstellungen empfiehlt sich eine Aufnahme in den Arbeitsvertrag, dass die Bereitschaft zu derartigen Impfungen gegeben ist.

Der Kurz-Tipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Zastrow KD: Impfungen zum Personalschutz. Passion Chirurgie. 2019 Mai; 9(05): Artikel 04_04.

Autoren des Artikels

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Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow

Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
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Prof. Dr. med. Walter Popp

Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren

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