01.12.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienepersonal fehlt noch in vielen Krankenhäusern

Nach einer Antwort der Bundesregierung im Jahr 2017 verfügen immer noch viele Krankenhäuser über keinen Krankenhaushygieniker und sogar keine Hygienefachkraft.
Dabei ermöglicht das Hygieneförderprogramm der Bundesregierung durchaus eine gute finanzielle Abdeckung der Weiter- und Fortbildungen im Bereich der Krankenhaushygiene.
Förderung bis 2019*:
1. bei Neueinstellungen, interner Besetzung neuer Stellen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen von
- Hygienefachkräften: 90 Prozent der zusätzlichen Personalkosten,
- KrankenhaushygienikerInnen (fertiger Facharzt): 75 Prozent der zusätzlichen Personalkosten,
- KrankenhaushygienikerInnen (curricular) und ABS-Fortbildung: 50 Prozent der zusätzlichen Personalkosten,
2. bei Fort- und Weiterbildungen
- zur Fachärztin/Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin: 30.000 € jährlich für fünf Jahre,
- zur Fachärztin/Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: 15.000 € jährlich für fünf Jahre,
- zur KrankenhaushygienikerIn (curricular): 5.000 € jährlich für zwei Jahre,
- ABS-Fortbildung: pauschal 5.000 €,
- zur Hygienefachkraft: pauschal 10.000 €,
3.vertraglich vereinbarte externe Beratung (Facharzt für Hygiene): 400 € je Beratungstag
*Förderung nach Nummer 2 Buchstabe a bis c über 2019 hinaus, wenn spätestens im Jahr 2019 begonnen, Beratungsleistungen nach Nummer 3 werden bis einschließlich zum Jahr 2023 gefördert.
Tab. 1: Anzahl der Fachärzte/-ärztinnen für Hygiene und Umweltmedizin bzw. Hygienefachkräfte in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 2007 bis 2015
Anzahl an/im Jahr |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Krankenhäuser insgesamt in Deutschland |
2.087 |
2.083 |
2.084 |
2.064 |
2.045 |
2.017 |
1.996 |
1.980 |
1.956 |
Krankenhäuser, die einen Facharzt/-ärztin für Hygiene und Umweltmedizin beschäftigen |
40 |
38 |
34 |
36 |
46 |
50 |
70 |
90 |
104 |
Fachärzte/-ärztinnen für Hygiene und Umweltmedizin, die in einem Krankenhaus tätig sind |
80 |
79 |
75 |
83 |
97 |
89 |
127 |
154 |
156 |
Krankenhäuser, die eine nichtärztliche Hygienefachkraft beschäftigen |
849 |
833 |
815 |
796 |
798 |
829 |
851 |
920 |
922 |
Nichtärztliche Hygienefachkräfte, die in einem Krankenhaus tätig sind |
1.116 |
1.107 |
1.100 |
1.123 |
1.197 |
1.338 |
1.489 |
1.695 |
1.844 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser; aus Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/11955
Der Kurztipp gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W, Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Hygienepersonal fehlt noch in vielen Krankenhäusern. Passion Chirurgie. 2017 Dezember; 7(12): Artikel 04_03.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.09.2025 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Sterilverpackung
Perspektivisch soll in unserer Praxis auf eine zusätzliche Vliesverpackung in den Sterilgut-Containern bei der Dampfsterilisation von OP-Instrumenten verzichtet werden. Ist das möglich?
29.07.2025 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Tischabdeckung im OP
Ich habe eine Frage aufgrund einer Inspektion der Überwachungsbehörde zum „Vollzug des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes“. Es betrifft die Aufbereitung von unseren grünen OP-Tüchern, die wir für die Abdeckung der Instrumententische verwenden. Dürfen wir OP-Tücher aus Baumwollmischgewebe zur Abdeckung des Instrumententisches weiterhin sterilisieren und im OP verwenden?
27.07.2025 Hygiene-Tipp
F&A: Begründet die Elektronische Patientenakte (ePA) eine weitere Haftungsquelle?
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob die künftige elektronischen Patientenakte (ePA) eine weitere Haftungsquelle im Rahmen der Arzthaftung begründet.
01.06.2025 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Untersuchung des Trinkwassers auf Pseudomonas
Fallen ambulant operierende Praxen gemäß Pkt. 4.2.b der UBA-Veröffentlichung von 2017 unter untersuchungspflichtige Einrichtungen und müssen dementsprechend regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers auf Pseudomonas aeruginosa (gemäß DVGW W 551-4 (03/2024)) durchführen?
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.