01.12.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienebeauftragte

Hygienebeauftragte Ärzte sollen in ihrem Fachgebiet Facharzt und weisungsbefugt sein. Sie sollen sinnvollerweise für jede Abteilung bestellt werden bzw. im niedergelassenen Bereich für eine Praxis. Hygienebeauftragte Ärzte außerhalb der Krankenhäuser sind nach § 23 Infektionsschutzgesetz mindestens für Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken zu bestellen.
Hygienebeauftragte Pflegekräfte sollen die Verbindung zwischen der Krankenhaushygiene und der Station bzw. dem Funktionsbereich herstellen, sie sind also auf Ebene ihrer Station bzw. der wichtigsten Funktionsbereiche (z. B. Physiotherapie, Radiologie, OP, Endoskopie) zu bestellen.
Nach Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) sollen sowohl hygienebeauftragte Ärzte als auch hygienebeauftragte Pflegekräfte mindestens einen 40-Stunden-Kurs absolvieren.
Es empfiehlt sich, frühzeitig die Umsetzung dieser Vorgaben sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich anzugehen. Entsprechende Fortbildungsangebote gibt es von verschiedenen Trägern bundesweit. Die Kurse erfolgen teilweise innerhalb einer Woche, teilweise als fünf Eintages-Veranstaltungen über ein Jahr.
Popp W. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Hygienebeauftragte. Passion Chirurgie. 2011 Dezember; 1(12): Artikel 03_04.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.07.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Vorsicht bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Hautdesinfektionsmittel
Zunehmend wird empfohlen, remanent wirksame Hautdesinfektionsmittel einzusetzen, z. B. im Rahmen der präoperativen Hautdesinfektion oder vor dem Legen eines zentralen Venenkatheters (ZVK).
01.06.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert
Mit Beginn des Jahres 2017 wurde die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert. Die Vorschrift, wonach die KRINKO/BfArM-Empfehlung umzusetzen ist, findet sich nicht mehr in § 4, sondern in § 8 der geänderten Verordnung.
06.04.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Defizite im OP
Bei Begehungen des Referates für Gesundheit der Stadt München im Jahr 2013 wurde die Situation in den OP-Abteilungen (35 Krankenhäuser, 59 OP-Abteilungen) kritisch analysiert.
01.04.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Aufbereitung ausgewählter semikritischer Medizinprodukte
In letzter Zeit geraten zunehmend Medizinprodukte in den Fokus, die bisher von Seiten der Hygiene wenig oder nur unzureichend beachtet wurden. Dazu zählen beispielhaft Kontaktgläser und Tonometerköpfchen (Augenheilkunde), TEE-Sonden (Kardiologie), intrakavitäre Ultraschallsonden (Gynäkologie, Urologie, Proktologie) sowie HNO-Optiken.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.