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Nach einer – inzwischen verbindlichen – Empfehlung der Krankenhaushygienekommission des RKI (KRINKO) aus dem Jahr 2009 müssen Krankenhäuser sowie Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken über hygienebeauftragte Ärzte verfügen.

Hygienebeauftragte Pflegekräfte sollen mindestens in Krankenhäusern vorhanden sein.

Allen Hygienebeauftragten ist aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) in angemessenem Umfang während der regulären Arbeitszeit die Möglichkeit zu geben, ihren zusätzlichen Aufgaben nachzukommen.

Die DGKH empfiehlt folgende Zeiten der bezahlten Freistellung:

hygienebeauftragter Arzt:

–   mindestens 2 Stunden je Woche bei Anwesenheit,

–   mindestens 4 Stunden je Woche ohne Anwesenheit eines hauptamtlichen Krankenhaushygienikers

hygienebeauftragte Pflegekraft:

–   mindestens 4 Stunden je Woche

Bei aktuellen Problemen mit hohem Gefährdungspotential für die Patienten (z. B. zur Kontrolle eines Ausbruchs) ist zusätzlich eine zeitnahe Freistellung von den Routineaufgaben erforderlich.

Popp W. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Freistellung von Hygienebeauftragten. Passion Chirurgie. 2013 März; 3(03): Artikel 03_02.

Autoren des Artikels

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Prof. Dr. med. Walter Popp

Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren
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Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow

Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
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