01.01.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Der Kühlschrank in Krankenhaus und Praxis

Jeder Kühlschrank, der zur Lagerung von Medikamenten oder Lebensmitteln verwendet wird, muss mit einem Thermometer ausgestattet sein. Wegen des meist vorhandenen Temperaturgefälles sollte die Temperaturmessung am besten im oberen, etwas wärmeren Bereich des gefüllten Kühlschranks erfolgen. Die Temperatur sollte täglich abgelesen und dokumentiert werden. Sie sollte zwischen 2° C und 8° C liegen. Die zu ergreifenden Maßnahmen bei Unter- oder Überschreitung der Temperatur sollten festgelegt sein (z. B. Wegwerfen von Medikamenten).
First in – first out
Arzneimittel dürfen nicht gemeinsam mit Lebensmitteln gelagert werden. Beim Beladen des Kühlschranks ist darauf zu achten, dass die Kühlschrankrückwand nicht vom Kühlgut berührt wird, da es sonst festfrieren kann. Die Kühlleistung kann bei Überfüllung des Kühlschranks eingeschränkt sein, wenn die Luft nicht mehr ausreichend zirkulieren kann. Eine Lagerung kühlpflichtiger Güter in der Kühlschranktür sollte vermieden werden. Die Beschickung sollte nach dem Prinzip „First in – first out“ bzw. „First expired – first out“ erfolgen, d. h. Packungen mit späterem Verfallsdatum sind hinter die mit früherem Verfallsdatum einzureihen. Der Inhalt des Kühlschranks muss regelmäßig auf Verfallsdaten hin geprüft werden.
Zastro, K.-D., Popp, W., Hygiene-Tipp: Der Kühlschrank in Krankenhaus und Praxis, Passion Chirurgie, 01/2011, Artikel 03_02
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.04.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Grippeimpfung ja – aber ohne falsche Versprechungen
Die Bereitschaft zur Grippeimpfung ist beim Krankenhauspersonal bekanntermaßen gering. Steigerungen können erreicht werden, wenn die Betriebsärzte über die Stationen gehen und die Impfung vor Ort durchführen.
01.03.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfstatus der Beschäftigten darf abgefragt werden
Durch das Präventionsgesetz (2015) wurde ein neuer § 23a („Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten“) in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt: „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
01.02.2018 Hygiene
Hygiene-Tipp: Allergie auf Händedesinfektionsmittel?
Die alkoholische Händedesinfektion ist so häufig wie nur möglich durchzuführen und sie führt normalerweise auch zu keinen Hautschäden. Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass Präparate eingesetzt werden, die frei von Parfümen sind, da diese Allergien auslösen können.
01.01.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Gute Vorsätze für 2018
Bis heute wissen Ärzte und Pflegepersonal häufig nicht, dass die Händedesinfektion nur dann Erfolg hat, wenn die Hände über mindestens 30 Sekunden klatschnass sind. Trockene Hände gegeneinander zu reiben bringt nämlich nichts!Man sieht täglich Mitarbeiter, die den Mund-Nasen-Schutz immer noch falsch oder gar nicht tragen. Wir suchen im Nasen-Rachen-Raum nach MRSA und anderen nosokomialen Infektionserregern und finden sie dort auch. Klar, er ist ja auch der „Anfang vom Darm“.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.