01.10.2018 Politik
Honorarbericht Quartal 1/2016 und 2/2016
Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
Nunmehr liegt der Bericht über die Honorarentwicklung im ersten und zweiten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor. Die Systematik der Honorarberichte ab 2016 wurde angepasst: In den bisherigen Berichten bezogen sich die Kennzahlen stets auf fachgleiche Einzel- und Gemeinschaftspraxen mit zugelassenen Ärzten. Ab dem Bericht für das erste Quartal wird statt über zugelassene Praxen über zugelassene und angestellte Ärzte berichtet.
HIER finden Sie neben den aktuellsten Honorarberichten der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.
Weitere Artikel zum Thema
14.03.2023 Politik
Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr
DGAI, BDA, DGCH und BDC begrüßen Etablierung von integrierten Leitstellen und Notfallzentren, aber sehen Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr
09.03.2023 Politik
Lauterbach für Organspendereform – Organspendelauf beim DCK macht auf Thema aufmerksam
Leben retten mit dem Corza Medical Organspendelauf beim DCK 2023
07.03.2023 Politik
Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 laut Lauterbach „für alle verbindlich“
"Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin"
07.03.2023 Politik
Aktuelle Stellungnahme „Bereitstellung und Nutzung von Behandlungsdaten zu Forschungszwecken“
Die Ethikkommission bei der Bundesärztekammer veröffentlicht aktuell ihre Stellungnahme zu Behandlungsdaten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.