Am 31. Dezember 2019 endet die Übergangsfrist zur Schulung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und Hygienebeauftragter Ärzte. Ab dem ersten Januar 2020 müssen Krankenhäuser, MVZ und Arztpraxen eine dem Infektionsschutzgesetz sowie den Hygieneverordnungen der Länder entsprechende Anzahl von Hygienepersonal vorhalten.
Der BDC bietet Hygienefortbildungen kosten- und zeiteffizient für das ganze Team an. Unser Kurs zeichnet sich durch eine Kombination aus Online-Fortbildung und kurzer Präsenzphase aus. Aus je 20 Stunden Online-Fortbildung und Präsenzsphase ergeben sich die geforderten 40 Stunden Lernzeit.
Im Juli 2011 wurde der §23 des Infektionsschutzgesetzes von der Bundesregierung novelliert und erheblich verschärft. Grund dafür waren einige in der Öffentlichkeit stark diskutierte Hygieneskandale in Krankenhäusern. Den Bundesländern wurde bis Ende März 2012 Zeit gegeben entsprechende Hygieneverordnungen zu erlassen, die die Umsetzung des IfSG in Krankenhäusern, MVZ und Arztpraxen regeln sollten. Bei niedergelassenen Ärzten waren besonders Ambulante Operationszentren (AOZ) von diesen Änderungen betroffen.