19.01.2026 Politik
GOÄ-Novellierung

„Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.
Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.
In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.
Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.
Quelle: Bundesärztekammer
Weitere aktuelle Artikel
05.10.2023 Politik
G-BA will gegen BMG klagen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute angekündigt, juristische Schritte gegen
01.10.2023 Krankenhaus
Berufspolitik Aktuell: Ersteinschätzungsrichtlinie des G-BA für Notfallpatienten vom BMG beanstandet
Das Bundeskabinett hat das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Es muss aber noch vom Parlament verabschiedet werden und angesichts des Widerstands vor allem aus den Ländern ist mit zahlreichen Änderungen zu rechnen.
21.09.2023 Politik
Lohfert-Preis 2023 geht an Charité-Projekt zur Einführung von PROMs
Das Projekt „Charité PROM Rollout – Integration der Patient:innenperspektive in
18.09.2023 Arbeitsbedingungen
BDC-Praxistest: Wo sind unsere Ärzte und Pflegekräfte hin?
Der Fachkräftemangel bzw. Stellenbesetzungsprobleme bilden eine zentrale Herausforderung für die aktuelle und künftige Krankenhausversorgung in Deutschland. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass sich die Stellenbesetzungsprobleme in den letzten Jahren berufsgruppenübergreifend massiv verschärft haben. Grundlage der Analysen bildet das Krankenhaus Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

