19.08.2025 BDC|News
Gesetzliche Klarstellung: Vertragsärzte sind auch im Bereitschaftsdienst selbstständig

Eine gesetzliche Klarstellung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Vertragsärztinnen und -ärzten im Bereitschaftsdienst der KV ist auf der Zielgeraden.
Einen entsprechenden Passus enthält der Anfang August im Kabinett verabschiedete Entwurf des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (vormals „Pflegekompetenzgesetz“).
Danach soll in einem neuen Absatz 3a des Paragrafen 95 SGB V festgehalten werden, dass es sich bei der Teilnahme am vertragsärztlichen Notdienst „sozialversicherungsrechtlich um einen Annex zur Haupttätigkeit handelt“, wie es in der Begründung heißt. Damit hätten Niedergelassene künftig Rechtssicherheit, auch im organisierten Bereitschaftsdienst selbstständig unterwegs zu sein.
Der neue Absatz im Wortlaut: „Tätigkeiten im Notdienst, zu denen ein Vertragsarzt aufgrund seiner jeweiligen Zulassung verpflichtet ist, sind sozialversicherungsrechtlich entsprechend seiner Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu bewerten.“
Wie es in der Begründung weiter heißt, sind darin andere Dienste („außerhalb der aus ihrer Zulassung folgenden Verpflichtung“) ebensowenig umfasst wie Notdienste, die „von anderen Ärztinnen und Ärzten erbracht werden“.
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Weitere aktuelle Artikel
28.01.2025 BDC|News
BDC|Schnittstelle – im Fokus: Professor Andreas Kirschniak
Der Chefarzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie ist Leiter des Themenreferats Nachwuchs.
28.01.2025 BDC|News
Die drei großen fachärztlichen Berufsverbände einigen sich auf die wichtigsten Themen im Wahl- und Reformjahr 2025
Der BDC lud im Januar BDI und BDA zum Spitzengespräch.
14.01.2025 Aus- & Weiterbildung
Update zu Hybrid-DRGs bei ambulanten Operationen am 11.02.2025 online
Seit dem 01.01.2024 existieren nach einer Ersatzvornahme des Bundesministeriums für
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.