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Der Gesundheitsminister Jens Spahn legte am 09.01.2020 einen Entwurf zur Notfallgesetzgebung vor.

Ziel soll es sein, die ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Notfallversorgung zu einem System der integrierten Notfallversorgung auszubauen. Im Moment kämen viele Patienten in die Notfallambulanz ins Krankenhaus, obwohl deren Beschwerden keine stationäre Versorgung erforderten und die auch ambulant versorgt werden könnten.

Laut Bundesministerium für Gesundheit soll an bestimmten Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren eingerichtet werden. Hier soll eine qualifizierte Ersteinschätzung bzlg. des Behandlungsbedarfs der Patienten erfolgen.  Auch ein Gemeinsames Notfallleitsystem soll helfen, damit die Patienten bereits telefonisch in die entsprechende Versorgungsschiene geleitet werden können.

Laut dem Gesetzentwurf wird in Zukunft der Rettungsdienst als eigener Leistungsbereich angesehen. Damit können auch Rettungsdienste Einsätze vergütet bekommen, bei denen der Patient nur vor Ort behandelt wird und keine Fahrt ins Krankenhaus notwendig ist.

Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung

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