Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden verschiedene gemeinsame Abrechnungsempfehlungen erneut verlängert.
Die BÄK, der PKV-Verband und die beteiligten Kostenträger haben angesichts der aktuellen Pandemie-Situation erneut verhandelt. So wird die Hygienepauschale nun bis 30.09.2021 verlängert. Das bedeutet, dass für jeden direkten Arzt-Patientenkontakt (Sprechstunden und Besuche) bis 30.09.2021 einmal die Ziffer A 245 zum Einfachsatz mit 6,41 € abgerechnet werden. Die Möglichkeit, für längere Telefonberatungen die Ziffer 3 bis zu dreimal innerhalb einer Zeitstunde zu erbringen und abzurechnen, ist dafür aber ersatzlos weggefallen.
Dem hat sich zumindest teilweise auch die DGUV angeschlossen. Damit kann für BG-Patienten bei direktem Kontakt in der Praxis die Hygienepauschale aktuell befristet bis 31. Juli 2021 angesetzt werden, die Regelungen zur Videosprechstunde haben noch Gültigkeit bis Ende September.