Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 23.12.2021 in verschiedenen Richtlinien Covid-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst bis zum 31.03.2022 verlängert. Diese Änderungen sind nach Auffassung des G-BA notwendig, um auf die erneuten Belastungen der Krankenhäuser aufgrund der andauernden Ausbreitung von COVID-19 zu reagieren. Von der Fristverlängerung sind die folgenden Richtlinien betroffen:
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)
 - Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL)
 - Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL)
 - Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
 - Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL)
 - Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL)
 - MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL)
 
Der vollständige Text zum Beschluss und die tragenden Gründe dazu finden sich auf der Website des G-BA.
		
								
								
								
								
								
								
							
							
														
														
														
											
											
											
											
									
									
