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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (2.12.2021) verschiedene zeitlich befristete Corona-Sonderregelungen bis Ende März 2022 verlängert.

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA begründet das wie folgt: „Die vierte Welle der Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, was es heißt, zu zögern und zu zaudern, statt vorbeugend entschlossen zu handeln: Es kostet Menschenleben… Mit unseren heutigen Beschlüssen leisten wir unseren Beitrag, um Krankenhäuser sowie Arztpraxen zu entlasten und zugleich Patientinnen wie Patienten zu schützen.”

Dabei geht es um Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese
  • Videobehandlung

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.

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