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Der von der Bundesregierung beschlossene Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung sollte nach Ansicht von KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nicht nur für Großprojekte genutzt werden. Gerade in kleineren Vorhaben stecke häufig ein hohes innovatives Potenzial, sagte Gassen den PraxisNachrichten.

Ausschlaggebend für eine finanzielle Förderung sei in erster Linie, ob das eingereichte Projekt ein hohes Potenzial besitze, die medizinische Versorgung aller Versicherten dauerhaft zu verbessern. „Wenn das gegeben ist, spielt die Größe eine untergeordnete Rolle“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV. Er sprach sich dafür aus, auch kleinere Projekte als förderungswürdig einzustufen.

Jährlich 300 Millionen Euro

Mit dem Innovationsfonds sollen ab 2016 neue Versorgungsformen sowie die Versorgungsforschung im Gesundheitswesen gefördert werden. In den nächsten vier Jahren stehen dafür jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Der Gesetzgeber möchte damit innovative Ansätze in der Versorgung fördern und evaluieren. Damit eröffne sich die Chance, dass der Zugang zu Innovationen und die Aufnahme neuer Versorgungsformen in die Regelversorgung für alle Versicherten beschleunigt werde, betonte Gassen.

Viele förderungswürdige Projekte im ambulanten Bereich

In der ambulanten Versorgung könnten Gassen zufolge zum Beispiel Vorhaben in den Bereichen Pflegeheimversorgung, Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten oder Telemedizin initiiert und gefördert werden.

Einen weiteren Schwerpunkt stellten Versorgungsmodelle in strukturschwachen Regionen dar, sagte Gassen. Gerade dort biete es sich an, unterschiedliche Wege auszuprobieren. Die Vertragswerkstatt der KBV habe bereits eine Fülle von konkreten Vorschlägen vorgelegt. Als Beispiel nannte er ein Konzept zur Weiterentwicklung der neuropsychiatrischen Versorgung.

Auch Praxisnetze können Förderung beantragen

Neben der KBV, den Kassenärztlichen Vereinigungen und Berufsverbänden könnten auch Praxisnetze Förderanträge einreichen. Sie erprobten schließlich innovative Versorgungsformen, bei denen es sinnvoll wäre, sie in die Regelversorgung zu übernehmen, hob Gassen hervor. Im Bereich der Versorgungsforschung plädiere er für eine Evaluation der Richtlinie zur spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung.

Der Innovationsfonds

Mit dem im Sommer verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz wurde die Einrichtung eines Innovationsfonds beschlossen. Dafür stehen in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro bereit – 225 Millionen Euro für neue Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung.

Ziel ist es, über die Förderung innovativer Projekte die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft weiterzuentwickeln und zu verbessern. Gesetzliche Förderkriterien sind zum Beispiel die Verbesserung der Versorgungsqualität und -effizienz, Behebung von Versorgungsdefiziten und die Optimierung der Zusammenarbeit.

Der Innovationsfonds ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Ein Innovationsausschuss entscheidet dort über die Vergabe der Fördermittel. Zu den zehn stimmberechtigten Mitgliedern gehören neben Vertretern der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Bundesgesundheits- sowie Bundesforschungsministeriums auch der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Gassen. Bei den Beratungen müssen auch die Voten des Expertenbeirats berücksichtigt werden. Dessen Mitglieder werden in Kürze vom Bundesgesundheitsministerium benannt.

Anträge auf Förderung von Projekten können unter anderem einreichen die Kassenärztlichen Vereinigungen, KBV, Krankenhäuser, Krankenkassen, Universitäten, Berufsverbände sowie Praxisnetze. Die erste Förderperiode startet Anfang 2016.

Weiterführende Informationen
Regelung zum Innovationsfonds im Sozialgesetzbuch V: Paragraf 92 a
Regelung zum Innovationsfonds im Sozialgesetzbuch V: Paragraf 92 b

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

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