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Die Gebührenordnung für Ärzte muss nach Ansicht des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen dringend überarbeitet werden. Die jetzigen Gebührensätze berücksichtigten schon längst nicht mehr die gestiegenen Kostensätze, betonte Gassen im Vorfeld des Sonderärztetages am Samstag in Berlin.

Er warnte davor, die längst überfällige Erneuerung der Gebührenordnung zu stoppen. „Wir dürfen niemandem – weder in der Politik noch sonst wo – einen Anlass bieten, das Projekt der Novellierung der GOÄ wieder einzustellen“, appellierte er an die Teilnehmer des außerordentlichen Deutschen Ärztetages, den die Bundesärztekammer einberufen hat.

Kein Verständnis zeigte Gassen für die SPD-Bundestagsfraktion, die die Novellierung blockieren will. „Die GOÄ ist die Gebührenordnung für einen freien Beruf. Sie ist in ihrer jetzigen Form veraltet und muss dringend angepasst werden“, sagte Gassen. Die medizinischen Leistungen der Ärzte müssten angemessen honoriert werden.

Keine „Verwässerung“ mit dem EBM

Zugleich warnte der KBV-Chef davor, eine Konvergenz zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenversicherung herzustellen. Die Grundlagen beider Versicherungssysteme seien komplett unterschiedlich, betonte Gassen. Es dürfe keine „Verwässerung“ stattfinden.

Auf dem Sonderärztetag soll die geplante Novelle der GOÄ beraten werden. Die Gebührenordnung ist seit dem Jahr 1982 nur in Teilbereichen, zuletzt im Jahr 1996 aktualisiert worden. Ziel ist es, dass der Gesetzgeber die überarbeitete GOÄ noch in diesem Jahr beschließt.

Worum es bei der GOÄ-Novellierung geht

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit dem Jahr 1982 nur in Teilbereichen, zuletzt im Jahr 1996 aktualisiert worden. Folglich bildet das Gebührenverzeichnis wichtige Bereiche der Medizin nur auf dem Stand der 1980er Jahre ab. Dies allein zeigt, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt: Neue Leistungen müssen in die GOÄ eingearbeitet werden. Ferner muss der Inflationsausgleich und damit auch die gestiegenen Kosten in den Gebührenordnungspositionen berücksichtigt werden. Ziel ist es, eine moderne Gebührenordnung auf Basis betriebswirtschaftlicher Kalkulationen aufzubauen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) verhandeln seit dem Jahr 2011 über einen gemeinsamen Novellierungsentwurf der GOÄ. Mit im Boot sind seit Ende 2014 auch die Beihilfeträger. Auf deren Teilnahme an den Gesprächen hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestanden. Ihm liegt seit Anfang September 2015 ein gemeinsamer Entwurf der drei Verhandlungspartner für eine neue Gebührenordnung vor. Damit besteht erstmals seit 1982 die Chance, in absehbarer Zeit eine Gesamtnovellierung zu erreichen.

Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen Kompromiss, der zwischen der BÄK, der PKV und den Beihilfeträgern erzielt wurde. Die Ärzteschaft konnte nach Aussage ihrer Verhandlungsführer wesentliche Forderungen durchsetzen. Grundlage bildeten die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, der sich mehrfach mit der Modernisierung der GOÄ beschäftigt hatte. Die Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs waren den Delegierten im Mai 2015 vorgestellt worden.

Die Bundesärztekammer hat für den 23. Januar 2016 einen außerordentlichen Deutschen Ärztetag einberufen, auf dem die geplante Novelle der Gebührenordnung für Ärzte beraten werden soll. Die Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie die Brandenburgische Ärztekammer und die Ärztekammer Berlin hatten die Einberufung beantragt. Die Antragsteller hatten unter anderem beklagt, nicht ausreichend über den Verhandlungsstand informiert worden zu sein.

Die Bundesregierung hat die Vorlage eines Kabinettsentwurfes zur GOÄ inzwischen für Sommer 2016 terminiert. Denn anders als beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab, den KBV und Krankenkassen verhandeln und beschließen, entscheidet über die GOÄ der Gesetzgeber. Er hat sich nicht nur bei Ärzten und Zahnärzten, sondern auch bei anderen wichtigen freien Berufen wie Rechtsanwälten, Architekten und Steuerberatern die Hoheit über den Erlass der Gebührenordnung und deren Anpassungen vorbehalten.

Die GOÄ wird als Rechtsverordnung erlassen und ist durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Sie ist Teil der Bundesärzteordnung.

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung der KBV: Gassen - „Die GOÄ ist die Gebührenordnung für einen freien Beruf – sie muss überarbeitet werden“ (Stand: 20.01.2016)
Artikel im Deutschen Ärzteblatt: GOÄ-Novelle - Aktueller Sachstand (Stand: 21.12.2015)
Informationen der Bundesärztekammer zum Sonderärztetag

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

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