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Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Für ambulant operierende Einrichtungen und Dialysepraxen gilt eine neue Frist: Hygiene-Fachpersonal kann dort bis Ende 2019 qualifiziert bzw. eingestellt werden. Diese Änderungen teilte das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV mit.

Da bisher nicht genügend Fachpersonal ausgebildet werden konnte, wurde die Übergangsfrist für die Gewinnung und Qualifizierung von Hygiene-Fachpersonal verlängert. Ursprünglich sollte die Umsetzung laut Infektionsschutzgesetz bis Ende 2016 erfolgen, jetzt gilt der 31.12. 2019 als neuer Stichtag. Für die Zusatzqualifikation zum Hygienebeauftragten Arzt gilt nun ebenfalls verpflichtend der 31.12.2016.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam, https://www.kvbb.de/

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