Die Landesverordnung Rheinland-Pfalz über Hygiene und Infektionsprophylaxe in medizinischen Einrichtung (MedHygVO) schreibt für Einrichtungen des ambulanten Operierens vor, organisatorisch sicherzustellen, dass eine Betreuung durch Krankenhaushygienikerinnen oder Krankenhaushygieniker gewährleistet ist.
Dank des Einsatzes von Dr. Wagner und Dr. Riedel ist es gelungen, zwischen dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen und der ANC Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung zur Betreuung durch einen Krankenhaushygieniker zu schließen.
Fortbildungsveranstaltung ANC und die Niedergelassenen des BDC|Rheinland-Pfalz 13. März 2019, 19:00 – ca. 22.00 Uhr Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz |
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Mitgliedschaft im BDC/ANC und die Registrierung als Teilnehmer sowie die datenschutzrechtlich erforderliche Freigabe Ihrer Mitgliedsdaten zur Weitergabe an Herrn Dr. Kevekordes und sein Team.
Die Teilnahme an der Vereinbarung ist über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.
Für eine ggfs. gewünschte intensivere Beratung, Praxisbegehung oder Begleitung bei der Begehung durch das Gesundheitsamt ist es möglich, eine individuelle Honorarvereinbarung außerhalb dieses Vertrages zu schließen.
Für nähere Informationen und zur Diskussion weiterer berufspolitischer Themen dürfen wir Sie heute zu einer Fortbildungsveranstaltung in Kooperation mit der ANC Rheinland-Pfalz am 13.03.2019 nach Mainz einladen.