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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgül­ti­ge Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2021 veröffentlicht.

Er bildet zusammen mit der Internationalen statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung.

Medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie weitere Organisationen der Selbstverwaltung haben laut BfArM Vorschlä­ge für den neuen OPS eingereicht, von denen 278 in die neue Version eingeflossen sind.

Zum Beispiel enthält sie neue Kodes für die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials und die prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spe­zialisierten intensivmedizinischen und nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöh­nungseinheiten. Überarbeitet wurden zudem unter anderen Kodes für die Schlaganfallbe­handlung und für Operationen an der Wirbelsäule.

Weitere Änderungen ergaben sich laut BfArM aus einer neuen Regelung im fünften Sozi­al­gesetzbuch, nach der Krankenhäuser künftig die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach dem OPS regelmäßig durch den Medizinischen Dienst begutachten lassen müssen, bevor sie entsprechende Leistungen vereinbaren und abrechnen dürfen.

Das BfArM hat für die Arbeit mit dem OPS 2021 zahlreiche Hilfestellungen erarbeitet: So erläutert ein Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses wichtige Neu­erungen in den einzelnen Kapiteln. Alle Änderungen im Detail sind in der Aktualisie­rungs­liste enthalten. Die sogenannte Differenzliste enthält die Änderungen der endgül­tigen Fassung gegenüber der Vorabfassung.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

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