
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2021 veröffentlicht.
Er bildet zusammen mit der Internationalen statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung.
Medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie weitere Organisationen der Selbstverwaltung haben laut BfArM Vorschläge für den neuen OPS eingereicht, von denen 278 in die neue Version eingeflossen sind.
Zum Beispiel enthält sie neue Kodes für die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials und die prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierten intensivmedizinischen und nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungseinheiten. Überarbeitet wurden zudem unter anderen Kodes für die Schlaganfallbehandlung und für Operationen an der Wirbelsäule.
Weitere Änderungen ergaben sich laut BfArM aus einer neuen Regelung im fünften Sozialgesetzbuch, nach der Krankenhäuser künftig die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach dem OPS regelmäßig durch den Medizinischen Dienst begutachten lassen müssen, bevor sie entsprechende Leistungen vereinbaren und abrechnen dürfen.
Das BfArM hat für die Arbeit mit dem OPS 2021 zahlreiche Hilfestellungen erarbeitet: So erläutert ein Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses wichtige Neuerungen in den einzelnen Kapiteln. Alle Änderungen im Detail sind in der Aktualisierungsliste enthalten. Die sogenannte Differenzliste enthält die Änderungen der endgültigen Fassung gegenüber der Vorabfassung.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
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