13.11.2020 Qualitätssicherung
Elektronischer Heilberufsausweis für Ärzte bundesweit verfügbar

Der elektronische Heilberufsausweis der Generation 2.0 ist für Ärzte jetzt bundesweit verfügbar. Nach Auskunft der Bundesärztekammer können Mediziner den Ausweis jetzt bei allen Landesärztekammern bestellen.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 ist für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Da er der Sicherheit in der TI dient, ist dafür ein besonderes Antragsverfahren über die Landesärzte- oder -psychotherapeutenkammern notwendig.
Bislang waren noch nicht alle Landesärztekammern vorbereitet. Nun wurden nach Mitteilung der Bundesärztekammer überall die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, sodass Ärzte im gesamten Bundesgebiet einen eHBA bestellen können. Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, erklärte dazu: „Damit wird der Weg frei für weitere Schritte der Digitalisierung. Nicht zuletzt wird damit die wichtige innerärztliche Kommunikation auch digital möglich.“
Kammern müssen Antrag bestätigen
Ärzte und Psychotherapeuten beantragen ihren eHBA bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller. Die zuständige Kammer prüft dann zunächst den Antrag, bevor der Ausweis geordert werden kann.
Mit dem eHBA signieren
Der eHBA wird unter anderem für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt, die bei vielen digitalen Anwendungen verlangt wird, so für den elektronischen Arztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ein eHBA ist zudem nach dem Willen des Gesetzgebers auch notwendig, wenn Ärzte und Psychotherapeuten medizinische Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte lesen wollen. Dies ist bei Notfalldatensatz und elektronischem Medikationsplan der Fall.
Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet.
So erhalten Sie Ihren eHBA
Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zunächst bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern. Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag das Post-Ident-Verfahren durchführen – nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen. Sobald der Ausweis produziert ist, erhält der Arzt oder Psychotherapeut ihn per Einschreiben zugeschickt; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden. |
Dafür benötigen Sie einen eHBA
Sichtausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte, ähnlich dem Personalausweis. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier. Signatur: Der Inhaber kann mit dem eHBA elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Fachleute sprechen hier von der „qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“. Durch die Kopplung mit dem eHBA ist ein Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen, denn die Unterschrift ist eindeutig als Unterschrift eines Arztes oder Psychotherapeuten erkennbar. Authentifizierung: Mit dem eHBA weist sich sein Eigentümer in der elektronischen Welt als Arzt oder Psychotherapeut aus. Er erhält damit Zutritt zur TI, aber auch zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern. Zugriff auf die eGK: Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind. Das gilt etwa für den Notfalldatensatz. |
Weitere aktuelle Artikel
01.02.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Händetrocknung nur mit Einmalpapierhandtüchern
Die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege), die quasi Gesetzeskraft hat, gibt für den Handwaschplatz vor, dass fließendes warmes und kaltes Wasser verfügbar sein muss, Spender für Hautreinigungsmittel sowie Einmalhandtücher. Somit scheiden für den Gesundheitsbereich Warmlufttrockner oder Jet-Air-Trockner aus.
01.02.2023 Politik
BDC-Praxistest: Viszeralchirurgische Zentren statt isolierte Mindestmengen
Für den Großteil der komplexen operativen Eingriffe im Fachgebiet der Allgemein- und Viszeralchirurgie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beginnend mit dem Jahr 2023 neue Mindestmengen (MM) festgelegt oder bereits geplant (Ösophagus-, Pankreas-, Leber-, Dick-/ Enddarm- und Magenchirurgie). Dies betrifft Kliniken aller Versorgungsstufen, aber insbesondere die Schwerpunktversorger, die bisher die Hauptlast der Versorgung tragen.
26.01.2023 BDC|News
Qualitätsberichte der Krankenhäuser in neuem Portal des G-BA einsehbar
Das neue Portal des G-BA bietet alle Informationen rund um die jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser.
01.12.2022 Safety Clip
Safety Clip: „Sichere Medikation“: Fehlervermeidungsstrategien im Prozess der Arzneimitteltherapie
In diesem Jahr widmet die Weltgesundheitsorganisation WHO den Welttag zur Patientensicherheit dem Thema „Medikation ohne Schaden“ – „Medication without harm“. Unter der Überschrift „Mach Dich stark für Patientensicherheit: Sichere Medikation“ richtet das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) den Fokus auf den hochkomplexen Prozess der Arzneimitteltherapie.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.