21.08.2024 Politik
Einigung zur Selbstständigkeit von Poolärzten im Notdienst

Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden zukünftig wie Selbstständige behandelt. Das geht aus der jüngsten Einigung zwischen dem Deutschen Rentenversicherung Bund und dem GKV-Spitzenverband hervor, die den Vollzug für die Einigung mitgeteilt haben. Damit stehen die Bedingungen, die Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, fest.
An der Selbstständigkeit würde sich demnach auch dann nichts ändern, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung eine Sicherstellungspauschale für die Bereitschaft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin zur Teilnahme an der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages gewährt.
Weitere aktuelle Artikel
01.04.2015 Politik
Normen für die Medizin – Fessel oder Hilfestellung?
Bei dem Begriff Normen denkt jeder zuerst an das weltweit
01.04.2015 Politik
Die Union Européenne des Médécins Spécialistes (UEMS) und die Fachärzte in den EU-Ländern
Etwa zwei Drittel der europäischen Ärzte haben Facharzttitel. Das genaue
01.04.2015 Politik
Die Arbeit der UEMS und der UEMS-Sektion Chirurgie
Die Einladung von „Passion Chirurgie“, einen Artikel über die Arbeit,
01.04.2015 Politik
Das Netzwerk zertifizierter Skills-Trainingszentren in Europa (NASCE) der UEMS
Im Jahr 2014 wurde NASCE (Network of Accredited Skills Centres
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.