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Ambulantisierung – Ein wachsender Anteil an Patienten wird in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte versorgt. Das stellt eine Chance dar, um Versorgung zukunftsfest zu machen, auch durch eine gezieltere Verteilung der finanziellen Ressourcen.

“Ambulante Behandlungen machen einen immer größeren Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland aus. Der Wandel in der Versorgung – weg vom Krankenhaus, rein in die Praxen -, dieser Wandel ist nicht von uns postuliert, er findet statt! Das zeigen die neuesten Zahlen einmal mehr.” Mit diesen Worten hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), eine neue Studie des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (Zi) kommentiert, die heute in Berlin veröffentlicht wurde.

Demnach stieg der Anteil der in Arztpraxen erbrachten Leistungen zwischen den Jahren 2011 und 2013 um 2,6 Prozent. Die Belegungstage im Krankenhaus sanken im gleichen Zeitraum um 0,2 Prozent. Die demografische Entwicklung ist hierbei berücksichtigt. “Leider hinkt die Ressourcenverteilung dieser Entwicklung hinterher. Die Politik setzt einseitig auf finanzielle Förderung der Krankenhäuser. Dabei geht es uns als Ärzteschaft nicht darum, uns mit dem stationären Sektor um die ohnehin viel zu begrenzten Mittel zu streiten. Vielmehr geht es darum, das Geld dort einzusetzen, wo es sinnvoll ist, und das ist nun einmal da, wo die Versorgung der Zukunft tatsächlich stattfindet!”, so Gassen weiter.

“Bisher fehlt den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, im Rahmen der jährlichen Vergütungsverhandlungen Maßnahmen zur Förderung des Strukturwandels zu vereinbaren. Wir brauchen dafür eine rechtliche Grundlage”, erläuterte Gassen. Vor diesem Hintergrund betonte er auch die Bedeutung von Kooperationen beider Sektoren für eine bessere Allokation der Mittel: “Beim Thema Notfallversorgung sind wir gerade dabei, eine engere Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Krankenhäusern auszuloten. Dies sollten wir auch in anderen Bereichen tun.”

Für seine Untersuchung nahm das Zi 4.200 Abrechnungsziffern für Behandlungen unter die Lupe, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können oder Leistungen betreffen, mit denen Einweisungen vermieden werden können. Zusätzlich berücksichtigten die Forscher sogenannte ambulant-sensitive Diagnosen in Krankenhäusern. Gemeint sind damit Krankenhausfälle, die durch frühzeitige ambulante Intervention vermeidbar sind bzw. die statt in der Klinik auch in einer Praxis hätten versorgt werden können. Zu den Leistungen, die zunehmend im ambulanten Bereich stattfinden bzw. die besonders geeignet sind, Krankenhauseinweisungen zu vermeiden, gehören beispielsweise Dialysebehandlungen, Koloskopien, geriatrische Leistungen von Hausärzten sowie bestimmte hautärztliche und augenärztliche Eingriffe.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de,  26.07.2017

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