01.05.2014 Qualitätssicherung
Editorial: Operation Patientensicherheit

Der Titel dieses Heftes ist bewusst gewählt:
Die “Operation Patientensicherheit” verstehen wir als einen umfassenden, komplexen und professionell zu gestaltenden Prozess – mit dem Ziel eines deutlich gesteigerten Resultats. Patientensicherheit steht im Fokus! Wir haben viel gelernt, erprobt und umgesetzt, insbesondere in der Chirurgie, die als “high risk”-Fachdisziplin klassifiziert wird. Wir stellen uns mit vielfältigen Verfahren auf die Gesellschaft der älter werdenden Menschen ein, aber wir sind noch lange nicht am Ziel (siehe Artikel ‚Patientensicherheit im Fokus’).
Unterstützung naht durch das Patientenrechtegesetz. Anfang 2014 wurde der Mindeststandard für ein klinisches Risikomanagement in Krankenhäusern und in der ambulanten ärztlichen Versorgung definiert. Der Gesetzgeber bewegt sich! (siehe Artikel ‚Mindeststandard für Risikomanagement’).
Wenn wir es richtig machen, steigern wir nicht nur die Sicherheit für Patienten, verhindern tragische Schicksale, sondern wir senken auch die Kosten, die im Schadenfall nicht unerheblich sind (siehe Artikel ‚Worst Case’) und wir reagieren nicht zuletzt auf die Anforderungen der Versicherungswirtschaft, die zunehmend die Risikoabsicherung nur noch übernehmen will, wenn Präventionsmaßnahmen nachhaltig und wirksam etabliert wurden (siehe Artikel ‚Haftpflichtversicherung im Heilwesen – Quo vadis?’).
Was also tun?
Zunächst einmal müssen wir mit Blick auf den Patienten, aber auch mit Blick auf alle beteiligten professionellen Berufsgruppen, die Prozesse in der Chirurgie und in der Vernetzung mit anderen medizinischen Fachdisziplinen, z. B. mit der Pflege, so gestalten, dass stets ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet ist. So, dass mögliche Komplikationen früh erkannt und rechtzeitig abgewendet werden. Dabei helfen uns die Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (siehe Artikel ‚Das APS…’) und ein 30-Punkte-Katalog für ein klinisches Risikomanagement in der Chirurgie (siehe Artikel ‚30-Punkte…’).
„Operation Patientensicherheit” versteht sich als Leitfaden, um die richtigen Instrumente, Methoden und Verfahren zur Förderung der Patientensicherheit richtig, bedarfs- und zielgerecht zur Anwendung zu bringen.
Viel Erfolg dabei!
Peter Gausmann
Autor des Artikels
Dr. Peter Gausmann
GeschäftsführerGRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbHEcclesiastraße 1-432758Detmold kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.03.2020 Krankenhaus
Safety Clip: Das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz und seine Bedeutung für Krankenhäuser
Das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MDG) löst zum 26. Mai 2020 das Medizinproduktegesetz nach einer dreijährigen Übergangsfrist endgültig ab. Der vorliegende Artikel beschreibt, was sich durch die neue EU-Verordnung verändert, worauf angesichts der neuen Gesetzeslage zu achten ist und vor welchen Herausforderungen Gesundheitseinrichtungen – hier speziell Krankenhäuser, aber auch die Hersteller – ab diesem Frühjahr stehen.
01.03.2020 Hygiene
Hygiene-Tipp: Invasive Pilzinfektionen durch Candida-Spezies
In mikrobiologischen Proben werden relativ häufig Hefepilze der Spezies Candida nachgewiesen. In der Mehrzahl der Nachweise handelt es sich um Besiedlungen ohne eine klinische Relevanz. Candida-Nachweise in Trachealsekreten, Urinen und aus oberflächlichen Wundabstrichen sind in aller Regel klinisch irrelevant.
12.02.2020 Qualitätssicherung
Ärztliche Zweitmeinung zukünftig auch bei geplanter Schulterarthroskopie möglich
Ein rechtlicher Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung besteht zukünftig auch bei geplanten arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk. Patientinnen und Patienten können sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Die entsprechende Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag in Berlin. Bislang besteht ein Zweitmeinungsanspruch bei Operationen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomien, Tonsillotomien) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).
01.02.2020 Hygiene
Hygiene-Tipp: Händedesinfektion in nur 15 Sekunden?
Die aktuellen Materialien für den Aktionstag 2019 der „AKTION Saubere Hände“ empfehlen eine Einwirkzeit von nur noch 15 Sekunden (an Stelle von bisher 30 Sekunden) für die hygienische Händedesinfektion unter Beibehaltung der Menge von mind. 3 ml Händedesinfektionsmittel. Die Wirksamkeit verschlechtert sich dabei anscheinend nicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

