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Quelle: ipopba_istock

Arztpraxen, die bis zum planmäßigen Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Oktober 2021 noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, können übergangsweise bis zum 31.12.2021 das alte Verfahren nutzen. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich.

Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband vereinbart. Mit der eAU sollen Ärztinnen und Ärzte Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln.

PraxisNachrichten der KBV 12.08.2021

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