03.03.2020 Politik
DIVI fordert klare Regelung gegen Kommerzialisierung der Sterbehilfe

„Die Sterbehilfe-Gesetzgebung ist lückenhaft und muss so schnell wie möglich präzisiert werden“, sagt Professor Uwe Janssens (Foto), Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen klargestellt: Der Mensch hat ein Recht zu sterben – und der Staat darf dies nicht unmöglich machen. Das Gerichtsurteil stellt jedoch zugleich klar, dass der Staat zum Schutz des Lebens und der autonomen Willensbildung aller Bürger durchaus das Recht und die Pflicht hat, den Bereich der Suizidhilfe zu reglementieren. „Er muss also einem Ausbreiten kommerzieller Dienstleister keineswegs tatenlos zusehen. Die DIVI fordert daher eine umgehende Erarbeitung von Konzepten, wie Suizidhilfe in Deutschland zukünftig verantwortungsvoll geregelt und praktiziert werden soll“, so Janssens, zugleich Sprecher der DIVI-Sektion Ethik und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.
Die DIVI wird sich konstruktiv an den jetzt anstehenden medizinischen, gesellschaftlichen und politischen Diskussionen beteiligen: Einerseits müssen die Rechte von Sterbewilligen geschützt und der Weg zu Suizidhilfe in begründeten Einzelfällen geregelt werden. „Andererseits müssen wir Klarheit darüber schaffen, wie die Mehrheit von alten und kranken Menschen vor einem sozialen Druck zur Inanspruchnahme von Suizidhilfe geschützt werden kann“, unterstreichen die beiden Ethik-Experten der DIVI, Dr. Gerald Neitzke vom Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin an der Medizinischen Hochschule Hannover sowie Professor Gunnar Duttge vom Zentrum für Medizinrecht an der Georg-August-Universität Göttingen.
Berufsrechte stärken: Einschränkungen der Landesärztekammern aufheben
Infrage stehen dabei auch die Rechte von Ärztinnen und Ärzten, die aus Gewissensgründen keine Suizidhilfe leisten möchten. Zugleich hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die unterschiedlichen berufsrechtlichen Regeln in Deutschland kritisiert: Je nach zuständiger Landesärztekammer ist die Suizidhilfe den Ärzten untersagt oder erlaubt. „Diese Einschränkung kollidiert mit den verfassungsgemäßen Rechten von Ärzten und sollte daher so bald wie möglich aufgehoben werden“, so Duttge.
DIVI fordert: Finanzielle Gewinne durch Suizidhilfe-Dienstleister unterbinden
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit der aktuellen Entscheidung den Willen des Einzelnen, durch Suizid aus dem Leben zu scheiden – sofern dieser Wille autonom gefasst wurde. „Anderen Kriminalstrafe anzudrohen, wenn diese einem Suizidenten bei der Durchsetzung seines Selbstbestimmungsrechts helfen wollen, greife in übermäßiger Weise in das Recht zu sterben ein“, so Gerald Neitzke. Das gelte auch dann, wenn das Strafgesetz sich auf eine Bestrafung „geschäftsmäßiger“ Unterstützung beschränkt. Die DIVI nimmt als Fachgesellschaft, die intensivmedizinische und notfallmedizinische Inhalte von rund 3.000 Mitgliedern wissenschaftlich vertritt, an dieser Stelle bewusst eine unmissverständliche Position ein: „Wir fordern eine klare gesetzliche Regelung, die jedweden impliziten oder expliziten finanziellen Gewinn von kommerziellen Dienstleistern im Zusammenhang mit der Suizidhilfe unterbindet“, so DIVI-Präsident Janssens.
Quelle: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V., Luisenstraße 45, 10117 Berlin, www.divi.de, 02.03.2020
Weitere aktuelle Artikel
01.12.2024 Aus-, Weiter- & Fortbildung
BDC-Praxistest: Modellprojekt sektorenübergreifender chirurgischer Weiterbildungsverbund Kiel
Das Thema Weiterbildung und Nachwuchsgewinnung in der Chirurgie wird seit vielen Jahren bestimmt durch eine aufgehende Schere zwischen erhöhtem Bedarf und schrumpfenden Ressourcen. Dies wird im Wesentlichen definiert über die demografische Entwicklung, also älter und kränker werdende Patienten auf der einen und schwindende zur Verfügung stehende ärztliche Ressourcen auf der anderen Seite.
14.11.2024 Politik
Interview mit PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin
Kurz nach der politischen Sommerpause traf sich die BDC-Kommunikation mit dem Präsidenten der Ärztekammer Berlin, PD Dr. med. Peter Bobbert, zum Gespräch über die kommenden Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums.
01.11.2024 Orthopädie/Unfallchirurgie
Glossar zur Notfallversorgung
Eine der zahlreichen gesundheitspolitischen Gesetzesinitiativen in diesem Herbst betrifft die Reform der Notfallversorgung. Der BDC und die DGCH haben sich zum vorliegenden Referentenentwurf vom 3.6.2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme positioniert und die angestrebte Entlastung der Krankenhaus-Notaufnahmen und der Rettungsdienste grundsätzlich begrüßt.
01.11.2024 Politik
Berufspolitik Aktuell: KHVVG – bis zuletzt hochumstritten
Bis zuletzt gab es am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) viel Kritik. Einige Tage vor der 2./3. Lesung im Bundestag einigte sich die Regierungsfraktion schließlich auf ganze 51 Änderungsanträge. Der BDC hat die wichtigsten Anträge für Sie geprüft und sieht Licht und Schatten bei den Änderungen, die noch Eingang in das KHVVG fanden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.