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Dr. Theodor Windhorst hat nach dem bisher guten Verlauf der Neuentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in den letzten sechs Jahren erkennen müssen, dass die Ziele dieser GOÄneu, nämlich die Doppelschutzfunktion einer Gebührenordnung des freien Arzt-Berufes mit einem fairen Leistungsausgleich durch die neu vorgelegten Leistungsbewertungen, nicht zu erreichen sind. Die Zerrissenheit der Verhandlungsebenen lassen seiner Meinung nach auch in Zukunft diesen fairen Leistungsausgleich, der aufgrund des in der Vergangenheit erarbeiteten Leistungskataloges möglich gewesen wäre, nicht erkennen. Aus diesem Grund legt Dr. Windhorst seine Ämter als Verhandlungsführer der BÄK und Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses der Bundesärztekammer mit sofortiger Wirkung nieder.

Windhorst erklärt dazu: „Drei Gründe haben mich zu diesem Schritt veranlasst. Zum ersten sind für mich die Voraussetzungen für einen fairen Leistungsausgleich in der GOÄneu in der derzeit Lage durch unterschiedliche Einflussnahme von außen nicht mehr gegeben. Bereits in der Vergangenheit habe ich auf mehreren Deutschen Ärztetagen gesagt, dass ich bereit bin, Konsequenzen zu ziehen, sollte es sich herausstellen, dass die geforderten Ziele nicht erreicht werden. Zum zweiten möchte ich nicht der Forderung im Wege stehen, die GOÄneu zur Chefsache zu machen. Auch den Forderungen der Fachverbände und des außerordentlichen Deutschen Ärztetages möchte ich nicht entgegenstehen. Und drittens zeigt aus meiner Sicht die politische Großwetterlage deutlich, dass die Umsetzung einer GOÄ-Reform in dieser Legislaturperiode durch den Koalitionspartner SPD blockiert wird. Deshalb sollte gelten: Qualität vor Zeit. Unter grundlegender Mitbeteiligung der Fachverbände sollten die Verhandlungen ohne Zeitdruck weitergeführt werden.“

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts  Gartenstraße 210-214, 48147 Münster/Westfalen, http://www.aekwl.de/, 17.03.2016

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