Wolfgang Müller-Osten-Stipendium

Richtlinien für die Vergabe des Wolfgang Müller-Osten-Stipendiums

Zielgruppe

Das Stipendium wird an Doktoranden, Habilitanden einer medizinischen Fakultät oder an Ärzte vergeben, die sich in der Weiterbildung zum Arzt für Chirurgie befinden. Der Stiftungsvorstand kann auch andere Bewerber zulassen, sofern dies im Einzelfall zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten in den unter Ziffer 1 genannten Gebieten angezeigt erscheint.

Der Bewerber muss Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie sowie des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e. V. sein.

Stipendium

Die Höhe des Stipendiums wird vom Vorstand festgelegt. Sie soll sich an den Beträgen orientieren, die von der Studienstiftung des deutschen Volkes an Doktoranden gezahlt werden. Derzeit ist dieser Betrag bis auf Widerruf auf Euro 5000,- festgelegt.

Ausschreibung

Der Vorstand der Wolfgang Müller-Osten-Stiftung schreibt das Stipendium jeweils mindestens aus

in den „Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie“
in der Passion Chirurgie des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V.

Bewerbung

Die Bewerbung ist in vierfacher Ausfertigung bis zum 30.09. jeden Jahres an den Vorstand der Wolfgang Müller-Osten-Stiftung zu richten (über Geschäftsstelle der DGCH, Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin)

Folgende Bewerbungsunterlagen sind in vierfacher Ausfertigung einzureichen:
Bewerbungsschreiben
Lebenslauf
Verzeichnis wissenschaftlicher Publikationen
Beurteilung des die Arbeit betreuenden Hochschullehrers oder Klinikdirektor
Plan zur Verwendung des Stipendiums
Der Plan zur Verwendung des Stipendiums muss folgende Angaben erhalten:
Thema der Arbeit
Aufgabenstellung und bisheriger wissenschaftlicher Erkenntnisstand
Art und Methode des Forschungsvorhabens
Umfang und voraussichtliche Dauer des Forschungsvorhabens

Der Verwendungsplan darf einen Umfang von drei A4-Seiten (1,5zeilig) nicht überschreiten.

Vergabe des Stipendiums

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird vom Vorstand der Wolfgang Müller-Osten-Stiftung getroffen. Eine Anfechtung der Entscheidung des Vorstandes ist ausgeschlossen

Nach der Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums werden die Bewerber informiert. Unterlagen von Bewerbern, die kein Stipendium erhalten, werden an diese zurückgesandt. Die Entscheidung wird in der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie bekannt gegeben. Die Unterlagen der Stipendiaten verbleiben im Archiv der Wolfgang-Müller-Osten-Stiftung.

Pflichten der Stipendiaten

Nach Abschluss des Forschungsvorhabens hat der Stipendiat einen druckreifen Bericht (höchstens acht A4-Seiten, 1,5zeilig) über die Verwendung des Stipendiums und die Ergebnisse der Untersuchung einzueichen. Die Berichte können in den „Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie“ und/oder der Zeitschrift „Der Chirurg“ veröffentlich werden.

Zudem hat der Stipendiat der Stiftung ein gedrucktes Exemplar der Forschungsarbeit in gebundener Form zu überlassen. Sämtliche Exemplare der Forschungsarbeit sollen den Hinweis erhalten, dass die Arbeit mit Mitteln der Wolfgang Müller-Osten-Stiftung gefördert wurde.