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Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung stehen einheitliche Qualitätsstandards durch qualitätsbezogene Vergütung. Besonders hohe Qualität soll besonders vergütet werden – Qualitätsmängel sollen hingegen Abschläge zur Folge haben.

Im Gesetzesentwurf vom 30. Juni 2015 heißt es: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird gesetzlich beauftragt, Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu entwickeln (planungsrelevante Indikatoren), die als Kriterien und Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder geeignet sind.

Durch die Zu- und Abschläge sollen laut Ministerium die Spitzenmedizin gestärkt werden, bessere Pflege im stationären Bereich gefördert und unnötige Operationen reduziert werden. Der Gesetzesentwurf bedarf laut Gesundheitsministerium keiner Zustimmung des Bundestags und soll zum 01. Januar 2016 in Kraft treten.

Investitionen als Kernproblem

Kern der Diskussion rund um das neue Gesetz ist die Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern. Kritik äußern vor allem die Landeskrankenhausgesellschaften und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). „Es besteht die verstärkte Sorge, dass die in den Krankenhäusern nachrechenbaren negativen Auswirkungen verharmlost und verneint werden sollen“, so DKG-Präsident Thomas Reumann. Die Ursachen für Qualitätsmängel in den Krankenhäusern würden durch diesen Gesetzesentwurf nicht beseitigt und der Entwurf bilde keine nachhaltige Zukunftsperspektive. Reumann kritisiert vor allem die geplante Streichung des Versorgungszuschlags im Jahr 2017.

Die Einführung eines Strukturfonds von insgesamt einer Milliarde Euro ist geplant. Eine Hälfte soll durch den Gesundheitsfond abgedeckt werden – weitere 500 Millionen sollen durch die Länder finanziert werden. Um auf den Fond zugreifen zu dürfen, müssen die Länder nachweislich die Investitionsförderungen in den kommenden drei Jahren nicht unter die durchschnittlichen Investitionen der Jahre 2012 bis 2014 senken. Das Gesundheitsministerium erhofft sich durch den Strukturfonds, Spezialisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Abbau von Überkapazitäten finanzieren zu können.

Der Investitionsfonds sei zwar hilfreich, löse aber nicht die jährliche Unterfinanzierung der Kliniken in Höhe von drei Milliarden Euro, kritisiert Reumann.

Auch Ärztepräsident Frank-Ulrich Montgomery meint, die ständige Unterfinanzierung der Kliniken würde dadurch nicht beseitigt. Viele Bundesländer wollten oder könnten schon heute ihre Verpflichtungen zu Krankenhaus-Investitionen nicht erfüllen. Daher müsse auch der Bund die Mittel zur Verfügung stellen.

Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V., spricht gar von einer „Mogelpackung“, da durch den Gesetzesentwurf weit weniger Mittel zur Verfügung gestellt würden als die Kürzungen durch Streichung des Versorgungszuschlages ausmachten.

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Julia Weilbach

Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Luisenstraße 58/59 10117 Berlin

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Weitere Artikel finden Sie auf BDC |Online (www.bdc.de, Rubrik News/Politik).

Weilbach J. Das Krankenhausstrukturgesetz – Eine Mogelpackung? Passion Chirurgie. 2015 September, 5(9): Artikel 07_01.

 

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