Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Er gab damit den Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung. Kompetenzbasiert und flexibel, Inhalte statt Zeiten – dafür steht das neue Regelwerk, auf dessen Grundlage sich künftig Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können.
Mit dem Beschluss hat eine Weiterbildungsreform ihren Abschluss gefunden, die im Jahr 2012 auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg begann. Damals erteilte der Ärztetag den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer den Auftrag, eine kompetenzbasierte Weiterbildungsordnung mit dem Ziel einer hohen Weiterbildungsqualität zu entwickeln. In enger Abstimmung mit den Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und mit den Berufsverbänden erarbeiteten Bundesärztekammer und Landesärztekammern nicht nur die fachlichen Anforderungen, sondern auch die didaktische Ausrichtung der neuen MWBO.
Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden künftig aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“. Sie werden den folgenden vier Kategorien zugeordnet: Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat; Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären soll sowie Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Anleitung erfüllt, und solche, die der Weiterzubildende selbstverantwortlich durchführt.
Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Bereits im Mai dieses Jahres hatte der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt die strukturellen Vorgaben für die neue MWBO einstimmig beschlossen. Im Anschluss berieten Bundesärztekammer und Landesärztekammern die konkrete Ausgestaltung der 51 Facharzt-, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatz-Weiterbildungen. Der BÄK-Vorstand empfahl den Ländern, die jetzt von ihm verabschiedete Gesamt-Novelle in Landesrecht umzusetzen.