In einem Schreiben an die möglichen Partner einer sogenannten Ampelkoalition spricht sich die Bundesärztekammer (BÄK) nachdrücklich dafür aus, den vorliegenden Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nun endlich umzusetzen.
Der Entwurf beschreibe das moderne ärztliche Leistungsspektrum inklusive von Innovationen in eigenständigen Gebührenpositionen. Diese umfassende Beschreibung basiere auf der Fachexpertise von 395 fachärztlichen Vertretern der Verbände und Fachgesellschaften und orientiere sich am aktuellen wissenschaftlichen Stand der Medizin. Die Verordnung dieses Entwurfes würde zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit beitragen und einen erheblichen Rückgang administrativer Kosten ermöglichen.
Die völlige überalterte GOÄ von 1996 führe immer mehr zu intransparenten und nicht nachvollziehbaren analogen Abrechnungen von nicht im Gebührenverzeichnis enthaltenen Leistungen. Dies löse einen erheblichen bürokratischen Aufwand und häufige Rechtsstreitigkeiten aus.
Der BDC unterstützt diese Initiative. Sie schließt auch die Lücke im jüngst publizierten Papier der AG Gesundheit und Pflege, die das Thema explizit nicht anspricht.