02.10.2017 Krankenhaus
BG Kliniken stellen Tarifverträge für Ärzte in Frage

Grundsatzkonflikt: Tarifverhandlungen vorerst unterbrochen
Die dritte Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund und dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) ist ohne greifbares Ergebnis geblieben. Die Arbeitgeberseite weigerte sich strikt, über jene Sicherungsmechanismen für Tarifverträge zu verhandeln, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Tarifeinheitsgesetz ausdrücklich aufgezeigt hat.
Danach können die Wirkungen des Gesetzes ausgeschlossen werden, um so sicherzustellen, dass es für die Gültigkeit eines Tarifvertrages nicht darauf ankommt, welche Gewerkschaft in der einzelnen Klinik die meisten Mitglieder hat. Im Rahmen einer Mehrheitsfeststellung müssten die Gewerkschaften ihre Mitgliederstärke im Betrieb offenlegen und so den Grad der eigenen Durchsetzungsfähigkeit offenbaren. Mit einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien zum Ausschluss der Verdrängungswirkung, für die es schon Beispiele aus der Praxis gibt, wäre die Anwendung des Arzt-Tarifvertrages in den berufsgenossenschaftlichen Kliniken sichergestellt. Dies entspräche auch der im Tarifvertragsgesetz getroffenen Entscheidung des Gesetzgebers, Tarifpluralität grundsätzlich zu akzeptieren.
„Mit ihrer Weigerung ignorieren die BG Kliniken die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich geboten aufgezeigte restriktive Handhabung des Tarifeinheitsgesetzes. Die Arbeitgeber stellen so die gewachsene Tarifpartnerschaft mit dem Marburger Bund in Frage. Ein solches Verhalten werden wir uns nicht bieten lassen und unsere Mitglieder in den Kliniken umfassend über die neue Lage informieren. Weitere notwendige Schritte machen wir davon abhängig, ob die BG Kliniken bereit sind, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben. Es hat keinen Sinn über Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verhandeln, solange die Umsetzung der entsprechenden Tarifregelungen von der Willkür der Arbeitgeber abhängig ist“, erklärte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.
Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de
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OPS 2018: Vorabfassung veröffentlicht
Zur Weiterentwicklung der Entgeltsysteme werden die Klassifikationen OPS und ICD-10-GM auch für das Jahr 2018 wieder bearbeitet und angepasst. Eine Referenzdatei der vorläufigen Fassung des OPS für das Jahr 2018 finden Sie bei uns online unter www.dimdi.de - Klassifikationen, Terminologien, Standards - OPS - Kode-Suche - Vorabfassung OPS 2018. Die Metadaten (Importdateien für relationale Datenbanken) der Vorabfassung sowie eine vorläufige Aktualisierungsliste und eine vorläufige Überleitungstabelle finden Sie im Downloadcenter Klassifikationen des DIMDI. In die vorläufige Fassung sind Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren des DIMDI für die Version 2018 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) ergeben haben. Die endgültige amtliche Fassung des OPS für 2018 veröffentlichen wir, sobald letzte offene Fragen geklärt sind. Für den OPS stellen wir dann wie gewohnt folgende Formate bereit: die Buchfassungen (PDF, ODT, HTML), ClaML/XML-Fassung, Metadaten, Überleitung und Aktualisierungslisten des Systematischen Verzeichnisses sowie die Buchfassungen (PDF, ODT) und die EDV-Fassung (TXT (CSV)) des Alphabetischen Verzeichnisses. Kontakt: Medizinische Klassifikationen Tel.: +49 221 4724-524 Ergänzende Informationen auf unserer Website: Basisinformationen zum OPS OPS Vorabfassung 2018 Onlinefassung OPS Vorabfassung 2018 kostenfrei im Downloadcenter Klassifikationen Weitere Informationen im Web: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zur Übersicht
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