01.09.2025 BDC|News
Operation Gesetzgebung – Wird die Krankenhausreform nun praxistauglicher?

Im Mai trat Nina Warken das Amt der Bundesministerin für Gesundheit an. Seither hat das Ministerium beachtliche sieben Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Der Erwartungsdruck der Akteure ist hoch. Zum einen geht es um die Partizipation in der Entscheidungsfindung, die in der letzten Legislaturperiode bekanntermaßen in den Hintergrund getreten ist. Zum anderen fielen einige laufende Gesetzgebungsverfahren dem Bruch der Koalition zum Opfer, so wurden Entscheidungen getroffen, die nun teilweise korrigiert werden sollen. Entsprechend wurde am 6. August 2025 der angekündigte Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) veröffentlicht. Das erklärte Ziel bestand darin, die Krankenhausreform praxis- und alltagstauglicher zu machen.
Aus Sicht des BDC bietet der Referentenentwurf Chancen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück.
Durchgesetzt haben sich insbesondere die Länder. Denn sie hatten bis zuletzt die mangelnde Flexibilität bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung kritisiert. Ihre Stimme wurde nun gehört. Gemäß Referentenentwurf sollen zukünftig mehr Ausnahmen von den Qualitätskriterien zu Sicherstellungszwecken möglich sein. Außerdem können Krankenhäuser die geforderten Leistungen auch in Kooperation mit anderen Häusern erbringen.
Flexibilisiert und gedehnt wurde auch der von Kliniken und Ländern kritisierte Zeitplan. So soll die Einführung der Vorhaltepauschalen um ein Jahr verschoben werden. Das Jahr 2027 soll für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet werden und die volle Finanzwirksamkeit der Vorhaltepauschalen 2030 eintreten. Schließlich sollen Länder nun endlich, zeitnah nach Zuweisung von Leistungsgruppen, krankenhausindividuelle Auswirkungsanalysen erhalten; ein vom Bund lang versprochenes Planungsinstrument.
Einige weitere Änderungen wurden primär aufgrund der Stellungnahmen ärztlicher Verbände und des neu gegründeten Leistungsgruppenausschusses vorgenommen. Dazu gehört die Rücknahme der Leistungsgruppen Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Kinder- und Jugendchirurgie sowie Kinder- und Jugendmedizin und die Lockerung der Qualitätskriterien für die Onkochirurgie. Zudem kann bei der Leistungsgruppe „Allgemeine Chirurgie“ nun ein Allgemeinchirurg bzw. eine Allgemeinchirurgin durch zwei Chirurg:innen der Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie und Viszeralchirurgie ersetzt werden.
Der BDC begrüßt, dass Ländern und Krankenhäusern nun offenbar mehr Vertrauen entgegengebracht wird, die Ziele der Reform – mehr Konzentration und Spezialisierung und damit Qualitätssteigerung an den Häusern – mit mehr Flexibilität umzusetzen.
Keine Änderung beinhaltet der vorliegende Referentenentwurf in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Fachärztinnen und Fachärzten pro Leistungsgruppe. Dies aber ist und bleibt eine Forderung des BDC. Denn die Chirurgie ist – aufgrund der hohen Anzahl definierter Leistungsgruppen – in besonderem Maße betroffen von der hohen Anzahl vorzuhaltender Fachärztinnen und Fachärzte: Zur Erbringung einer Leistungsgruppe werden jeweils drei Fachärzte der jeweiligen Fachrichtung benötigt; bei spezielleren Leistungsgruppen, wie Pankreas- oder Ösophaguschirurgie, schon fünf Fachärzte mit entsprechender Zusatzweiterbildung und in der Transplantationschirurgie sogar sechs bis neun Fachärzte. Auch die Forderung einer Berücksichtigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in der Leistungsgruppensystematik – sprich deren Finanzierung und notwendige Modelle der Rotation – wurde nicht aufgegriffen.
Beibehalten werden soll auch die fallzahlabhängige Vorhaltevergütung als zentrales Reformelement. Dies beurteilt der BDC auch bei zeitlicher Verschiebung, auch bei zeitlicher Verzögerung, als äußerst kritisch und bleibt bei seiner Forderung einer grundlegenden Überarbeitung der Betriebskostenfinanzierung für Krankenhäuser und übergangsweisen Einführung weiterer Strukturkostenkomponenten, etwa Zuschläge für Notfallstufen, Zentren und insbesondere auch für die Weiterbildung.
“Die Krankenhausreform ist von besonderer Relevanz für den chirurgischen Alltag. Wir nehmen alle Gelegenheiten wahr, um mit dem Bundesgesundheitsministerium offene Punkte und Maßnahmen, die aus chirurgischer Sicht in die falsche Richtung gehen, zu diskutieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Eine erste Stellungnahme von Seiten BDC zum Krankenhausreformanpassungsgesetz ist bereits an das Bundesgesundheitsministerium gegangen.“
Friederike Burgdorf
Resümieren lässt sich, dass die Reform der Reform einige wesentliche Forderungen der Länder und Krankenhäuser zum Zeitplan und zu Ausnahmen umsetzt. Tiefgreifende systematische Veränderungen sind bislang jedoch ausgeblieben. So findet die Weiterbildung und deren Finanzierung wie oben erwähnt keine weitergehende Berücksichtigung und auch die vielfach kritisierten Regelungen zu Hybrid-DRG wurden nicht revidiert. Dies zeigt, dass die ärztliche und insbesondere die chirurgische Community unbedingt am Ball bleiben muss, um sich das viel versprochene Gehör der neuen Ministerin zu verschaffen. In der jetzigen Form kann der vorliegende Referentenentwurf lediglich einen ersten Schritt zu dem weiter notwendigen echten Anpassungsprozess darstellen. Der BDC wird sich mit verschiedenen Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen für die Interessen der Chirurginnen und Chirurgen stark machen.
Weitere laufende Gesetzesvorhaben finden Sie HIER:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html
Relevanz für die Chirurgie haben insbesondere:
- Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Burgdorf F: Operation Gesetzgebung – Wird die Krankenhausreform nun praxistauglicher? Passion Chirurgie. 2025 September; 15(09/QIII): Artikel 05_04.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
10.07.2017 BDC|News
BDC-Umfrage: Psychische Belastungen und Ressourcen von Chirurgen
Obwohl Deutschland nach einer Untersuchung der Havard Medical School zu den vier Bestperformern im Bereich der operativer Disziplinen weltweit gehört, nimmt der Druck auf die chirurgische Community immer mehr zu. In diesem Zusammenhang ist es uns gelungen, mit Herrn Professor Zapf von der Goethe-Universität Frankfurt, einen renommierten Arbeits- und Organisationspsychologen gewinnen zu können, der gemeinsam mit dem BDC eine Befragung zu "Psychischen Belastungen und Ressourcen von Chirurgen" konzipiert hat.
06.07.2017 BDC|News
BDC|Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz: Jahrestreffen 2017
Anlässlich des Mittelrheinischen Chirurgenkongresses vom 28. bis 29. 09.2017 in Ludwigshafen am Rhein laden wir Sie am 28.09.2017 um 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr zum gemeinsamen Jahrestreffen des BDC|Baden-Württemberg und des BDC|Rheinland-Pfalz ein.
04.07.2017 Pressemitteilungen
Umstrittene Prämien: Chirurgen kritisieren Qualitätsmessung der AOK
Laut aktuellem Nachtrag zum Strukturvertrag zwischen der AOK Hessen und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen können Vertragsärzte mit einer Zuschlagsprämie rechnen, wenn sie Patientinnen und Patienten an Krankenhäuser überweisen, die nach Einschätzung der AOK bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) sieht diese Vorgehensweise als Versuch, die Krankenhauslandschaft mithilfe von Zuwendungen zu regulieren. Dies sei allerdings Aufgabe der Politik – nicht der Krankenkassen.
03.07.2017 BDC|News
Die neue Print-Ausgabe Passion Chirurgie ist unterwegs
In der BDC-Geschäftsstelle ist die neue Ausgabe bereits druckfrisch angekommen. Alle BDC- und DGCH-Mitglieder bekommen sie in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Die aktuelle Ausgabe ist besonders umfangreich, denn wichtige Themen wie die bevorstehende Bundestagswahl und viele Impressionen vom Kongress der DGCH in München und vom Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg haben ihren Platz im Heft gefunden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.