01.04.2026 Politik
Berufspolitik aktuell: Krankenhausreformanpassungsgesetz

WIRD LAUTERBACHS KRANKENHAUSREFORM VERBESSERT ODER VERWÄSSERT?
Am 6. März 2026 beschloss der Bundestag mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz die Reform der Reform. Der Bundesrat stimmte am 27. März zu, nachdem man den Ländern in zahlreichen Punkten entgegengekommen war. Und auch Mecklenburg-Vorpommern war es auf den letzten Metern nicht gelungen, die Bundesländer noch einmal umzustimmen. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde entsprechend abgelehnt. Mit größter Anstrengung brachte Schwarz-Rot die Reform schließlich durch, gegen die Stimmen von AfD, Grünen und Linken.
Stein des Anstoßes blieb bis zum Schluss eine Ausnahmeregelung für die Länder bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an die Krankenhäuser. Schließlich einigten sich Bund und Länder darauf, die ursprünglich auf drei Jahre begrenzten Ausnahmemöglichkeiten bei Leistungsgruppenzuweisungen an Krankenhäuser um weitere drei Jahre zu verlängern. Voraussetzung ist, dass vor einer Entscheidung im Einzelfall Einvernehmen mit den Krankenkassen seitens der Landesbehörden hergestellt wurde. Auch bei der 2000-Meter-Abstandsregel wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt. Diese ermöglicht es den Planungsbehörden der Länder, in Abstimmung mit den Partnern der Selbstverwaltung, in begründeten Einzelfällen von der Krankenhausstandortdefinition abzuweichen. Schließlich wurde klargestellt, dass Mittel aus dem Transformationsfonds teilweise auch für den Strukturerhalt genutzt werden können. Weitere Änderungen betreffen u. a. die Definition von Fachkliniken.
Aus Sicht des BDC war eine Einigung dringend überfällig, nicht zuletzt, um Rechtssicherheit für Krankenhäuser bei der Umsetzung der Krankenhausreform zu schaffen. Zwar werden die Reformschritte nun langsamer greifen. Dies ermöglicht es aber den Akteuren, sich besser auf die Neuerungen einzustellen und in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen, was durchaus positiv bewertet wird.
Enttäuschend ist aus Sicht des BDC, dass der Gesetzgeber sich nicht dazu durchgerungen hat, dringenden Änderungsbedarf in Bezug auf die Finanzierung von Hybrid-DRG aufzugreifen. Um ein angemessenes Investitionsklima zu schaffen, sollte die Kostendegression auf EBM-Niveau so schnell wie möglich aus dem Gesetz gestrichen werden.
Auch die Finanzierung der Weiterbildung, die Förderung der Weiterbildung im Verbund und – damit verbunden – die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, wurden erneut nicht in Angriff genommen. Hier wurden Chancen vertan!
Ob die Krankenhausreform angesichts klammer Kassen bei lahmender Konjunktur und zunehmenden Kosten im Rahmen der Verteidigung und schwelender Kriegsherde schließlich zu finanziellen Einsparungen führen wird, bleibt mehr als fraglich. Zu hoffen bleibt, dass die 50 Milliarden Euro aus Steuermitteln für den Transformationsfonds zielgerichtet eingesetzt werden und dabei helfen werden, den Reformprozess zu strukturieren. Die Reform der Reform ist also noch nicht abgeschlossen – so viel ist sicher!
Burgdorf F: Krankenhausreformanpassungsgesetz – wird Lauterbachs Krankenhausreform verbessert oder verwässert? Passion Chirurgie. 2026 April; 16(04): Artikel 05_01.
Autor:in des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
01.03.2020 Politik
Intersektorale Versorgung – Zukunftskonzepte unter Berücksichtigung der Rolle der Chirurgie
Die Überwindung der Sektorengrenzen ist eine der großen Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen – und wäre gleichzeitig eine Maßnahme zur Lösung oder zumindest Linderung vieler Probleme. Denn die immer noch starke „Versäulung“ der medizinischen Versorgung wird dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht.
01.03.2020 Politik
Der Beitrag des G-BA zur flächendeckenden Versorgung in der Chirurgie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in den vergangenen zwei Jahren eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst, die darauf abzielen, die ambulante und stationäre Versorgung flächendeckend so zu gestalten, dass die Patientinnen und Patienten jetzt und auch in Zukunft bestmöglich chirurgisch behandelt werden können.
01.03.2020 Politik
Grußwort zum 60. Jahrestag des BDC
Seit der Gründung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) am 23. April 1960 in München hat sich das Gesundheitssystem in Deutschland ganz wesentlich verändert. Das gilt auch für die Chirurgie. Nahmen an der Gründungssitzung des BDC noch 40 Chirurgen teil, hat der Berufsverband heute mehr als 17.000 Mitglieder und ist Europas größte Chirurgenvereinigung.
01.03.2020 Politik
Wissenschaft und Berufspolitik – zwei Seiten einer Medaille
Der medizinische Fortschritt vollzieht sich seit Jahren in atemberaubendem Tempo – für Mediziner wie für Patienten gleichermaßen. Den jeweils neuesten Stand der Wissenschaft im Blick zu behalten ist in der Medizin seit jeher Verpflichtung und Herausforderung. Die Chirurgen haben sich deswegen bereits vor 148 Jahren in der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zusammengeschlossen: Sie ist damit eine der ältesten medizinischen Fachgesellschaften.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

