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Es wäre wirklich schön, im Rahmen der berufspolitischen Seite einmal etwas Positives oder Konstruktives melden zu können. Aber leider bleibt es weiter zum Verzweifeln. Die von allen gewollte und dringend erforderliche Krankenhausreform droht im Morast einer gegenseitigen Kompromisslosigkeit zwischen Bund und Ländern stecken zu bleiben. Der Minister versucht mit allerlei Tricks, über Nebenwege sein Transparenzgesetz am Bundesrat vorbei in eine Beschlussfassung zu lotsen, wird damit aber vermutlich nicht durchkommen. Dann wird es wohl auch keine Reform im Ganzen geben, es sei denn, in den nächsten Wochen schlägt irgendwer den gordischen Knoten durch. Aber wer sollte das schon sein angesichts des innerkoalitionären Stillstands?

Ein klassisches Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Bauchlandung, die das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Rechtsverordnung zu Hybrid-DRG erlitten hat. Noch Anfang Dezember war die Verordnung einigermaßen umsetzbar, bis dann der Justizminister wesentliche Passagen zur Abrechenbarkeit gestrichen hat. Übrig geblieben ist ein Torso, der nichts anderes beinhaltet als eine Liste von OPS-Ziffern und den dazugehörigen H-DRG. Kein Wort zu den Rahmenbedingungen wie insbesondere der Frage, wie das Ganze denn abgerechnet werden soll. Um es deutlich an dieser Stelle zu sagen: Wir wollen den Einstieg in eine sektorengleiche Vergütung und damit in eine Ambulantisierung, da, wo es auch medizinisch sinnvoll ist.

Der aktuelle Stand ist der, dass eine Option zwischen existierendem EBM und H-DRG nicht möglich ist. Zudem gibt es nach wie vor keine Einigung zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der KBV über die Abrechnungswege von H-DRG außerhalb des Krankenhauses. Heißt im Klartext: die Vertragsärzte hängen in der Luft. Für die Kliniken gibt es inzwischen eine Vereinbarung zwischen DKG und Kassen. Danach gilt hier der Datensatz nach § 301, der in den Häusern schon immer genutzt wird. Also an dieser Stelle läuft es, allerdings auch weiter mit dem Problem, dass Sachkosten, insbesondere Implantate, in der DRG miterfasst sind und nicht gesondert zur Abrechnung gebracht werden können. Das führt bei einer nicht unerheblichen Zahl von Eingriffen zu einer erheblichen finanziellen Unterdeckung. Wir hören von mehreren Einrichtungen, dass die Verwaltung deswegen entsprechende Leistungserbringungen untersagt.

Wir sind als BDC permanent im Austausch mit den Partnern der Selbstverwaltung, namentlich der KBV, müssen aber feststellen, dass hier wenig bis gar nichts vorangeht. Mag sein, dass bis zum Quartalsende doch noch eine Lösung gefunden wird, die wir natürlich umgehend kommunizieren werden. Aktuell muss man befürchten, dass der wohlgemeinte Ansatz einer sektorengleichen Vergütung von ambulanten Operationen an entscheidenden Details zu scheitern droht. Am Ende muss jedwede Leistung kostendeckend sein und darf schon gar nicht in ihrem Wert unter den sowieso schon schlecht dotierten EBM fallen. Das gilt ausdrücklich für alle und keinesfalls nur für den freiberuflichen Bereich.

Denn: H-DRG sind obligat und führen in jedem Fall zu einer Reduktion der Vergütung im stationären Bereich. Wir werden zusammen mit unseren Partnern die Problematik weiter und massiv thematisieren. Achten Sie auf unsere Mitteilungen, denn leider kann es sein, dass diese Zeilen bei Erscheinen der PASSION schon überholt sind.

Rüggeberg JA: Chaos ohne Ende. Passion Chirurgie. 2024 März; 14(03/I): Artikel 05_02.

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Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg

Vizepräsident des BDCReferat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/Zuständigkeit PASSION CHIRURGIEPraxisverbund Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie Dres. Rüggeberg, Grellmann, HenkeZermatter Str. 21/2328325Bremen kontaktieren

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