Zurück zur Übersicht

Seit nunmehr ziemlich auf den Tag genau zehn Jahren berate ich mit Freude in juristischen Fragen die Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen. Regelmäßig erreichen mich wöchentlich sehr viele schriftliche Anfragen. Diese werden üblicherweise binnen ein bis maximal zwei Wochen beantwortet, vornehmlich schriftlich, postalisch oder durch Fax, vermehrt mittlerweile auch durch E-Mail-Antworten und in seltenen Fällen telefonisch oder persönlich. Regelmäßig bin ich montags oder dienstags ganztägig in der Geschäftsstelle des BDC in Berlin anwesend. Darüber hinaus bin ich in eiligen Fällen täglich für die BDC-Mitglieder auch telefonisch zu erreichen.

Das Spektrum der Anfragen ist sehr groß. Grob geschätzt betreffen die Anfragen – von aktuellen gesetzgeberischen und berufspolitischen Schwankungen abgesehen – etwa 30 Prozent arbeitsrechtliche Probleme aus dem Krankenhausbereich, je zehn Prozenzt sozialrechtliche Probleme aus dem niedergelassenen Bereich, strafrechtliche Fragen, haftungsrechtliche Bereiche, Rechtsschutz- und sonstige Versicherungsfragen sowie Fragen zum Privatliquidationsbereich der Krankenhaus- und niedergelassenen Chirurgen gleichermaßen. Die restlichen 20 Prozent betreffen das weite Spektrum des Chirurgenalltages, welches nur sehr schwer und differenziert zu schildern und aufzuteilen wäre, was hier den Rahmen sprengen würde.

Selbstverständlich sind die aus wirklich sämtlichen Bereichen des Chirurgenalltages aus Klinik und Praxis herrührenden juristischen Fragestellungen nicht immer mit der gewünschten Sicherheit zu beantworten. Die jeweils mögliche Auslegung und Entscheidungsfindung der Gerichte kann nur unsicher prophezeit werden, gerade bei neuen Gesetzesvorgaben, wie im Tarifgefüge, aber auch bei unveränderter Gesetzeslage, in der trotzdem oftmals Unterschiede in der Rechtsprechung zu beobachten sind. Ebenso sind manchmal nicht oder kaum justitiable Vorgänge – beispielsweise im Kollegialitätsbereich untereinander – angesprochen, die nur einvernehmlich im Sinne der Vertragsfreiheit einer Regelung zugeführt werden können.

Dennoch ist es mir in den allermeisten Anfragen möglich, eine Hilfestellung den anfragenden Chirurgen oder in Ausbildung zu diesem Fach befindlichen zu erteilen. Ferner ergeben sich aus der Justitiartätigkeit eine Vielzahl von Veröffentlichungen, beispielsweise in der Rubrik „Fragen–Antworten“ und Artikel zu aktuellen Problemen in unserer Zeitschrift „Der Chirurg-BDC“ und sonstigen Veröffentlichungen. Abschließend bedanke ich mich bei den Mitgliedern unseres Verbandes für die allermeist sehr erfreuliche Resonanz sowie auch für die kritischen Anregungen. Sämtliche Anfragen bleiben selbstverständlich anonym; auch in den „Fragen-Antworten“ sind die Sachverhalte so abgeändert, dass sie keinen Rückschluss auf Personen oder Institutionen zulassen. Ich danke dem BDC und den Mitgliedern für das mir erteilte Vertrauen und die Unterstützung, werde meine ganze Kraft in eine kompetente und vertrauensvolle Rechtsberatung unserer Mitglieder und Gremien einbringen und freue mich auf eine allzeit weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit

Autor des Artikels

Profilbild von Heberer

Dr. jur. Jörg Heberer

Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktieren

Weitere Artikel zum Thema

Passion Chirurgie

Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!

Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.