01.06.2007 BDC|Spektrum
Beitragsanpassung für nicht berufstätige Mitglieder des BDC
Wie im Bericht des Schatzmeisters anlässlich der Mitgliederversammlung des BDC in München am 2. Mai 2007 deutlich wurde, zeichnet sich in der Mitgliederstruktur des Berufsverbandes, entsprechend der allgemeinen Demographie, ein zunehmender Anteil von beruflich nicht aktiven Mitgliedern ab. Dieser Anteil betrug im vergangenen Jahr ca. 1.800 Mitglieder und wird zukünftig ansteigen.
Nach bisher gültiger Beitragsordnung waren unsere inaktiven Mitglieder von der Beitragspflicht befreit, hatten aber weiteren Anspruch auf alle Serviceleistungen des BDC. Die beschriebene Entwicklung wurde auf der Sitzung des erweiterten Präsidiums diskutiert. Hierbei wurde sowohl der ökonomische Aspekt für den Verband, aber im Wesentlichen auch die immaterielle Komponente im Sinne der Solidarität der inaktiven Mitglieder mit der „aktiven Generation“ beleuchtet. Im Ergebnis wurde der Mitgliederversammlung empfohlen, eine Änderung der Beitragsordnung dahingehend zu beschließen, einen reduzierten Beitrag des letzten, bezahlten Beitrages für nicht aktive Mitglieder aufzunehmen.
Folgender Beschluss wurde von der Mitgliederversammlung am 02.05.2007 gefasst: „Für Mitglieder des BDC, die neu in den Ruhestand treten, beträgt der jährliche Beitrag 30Prozent der letzten, bezahlten Beitragsgruppe. Bereits im Ruhestand befindliche Mitglieder werden gebeten, diese Regelung auf freiwilliger Basis zu übernehmen. Auf Antrag kann im begründeten Einzelfall eine Beitragsbefreiung durch das Präsidium erwirkt werden.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Beitragsänderung sollte keines unserer inaktiven Mitglieder überfordern, sondern die Kollegialität und Solidarität aller Mitglieder im BDC ausdrücken und auch künftig die ökonomische Stabilität unseres Verbandes sichern. Alle nicht berufstätigen BDC-Mitglieder können auch weiterhin alle Service- und Dienstleistungen des BDC in Anspruch nehmen und erhalten unsere Mitgliederzeitschrift monatlich zugesendet.
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