22.11.2017 Versicherungsschutz
BDC-Versicherungs-Service: Versicherungssummen in der Heilwesen-Haftpflicht

Die Entscheidung über die Höhe der Haftpflicht-Versicherungssumme ist oft gewagt. Sie hat in der Vergangenheit immer ausgereicht? Glück gehabt! Denn der isolierte Blick in die eigene Vergangenheit offenbart nur einen Bruchteil der Wahrheit. Bei der Beurteilung der Frage, welche Versicherungssumme angemessen ist, sind viele Aspekte zu beachten.
Wie häufig sind große Personenschäden?
Von 100 Heilwesenschäden entwickelt sich statistisch nur einer zum Großschaden. Und dieses eine Prozent bindet 65 Prozent der Schadenkosten. Zudem ist erst spät erkennbar, ob ein Schaden teuer wird oder günstig abzuwickeln ist. Dies kann z. B. an der zeitraubenden Klärung der Haftungsfrage liegen oder an Änderungen in der Entwicklung der Schadenkosten. Die Lebenserwartung der Geschädigten spielt ebenfalls eine große Rolle. Für den Nachkauf/die Aufstockung der Versicherungssumme ist es dabei nach Eintritt des Schadens zu spät.
Wie haben sich die Schadenkosten in der Vergangenheit entwickelt?
Die Schadenkosten sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen und liegen deutlich oberhalb der allgemeinen Preisentwicklung. Der mittlere jährliche Anstieg lag gemäß dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auch unter Berücksichtigung von Fallzahlsteigerungen und erhöhter Inanspruchnahme bei 7 Prozent. Ein Umstand, der insbesondere auf die längere Lebenserwartung schwer geschädigter Patienten zurückzuführen ist. Hinzu kommt die patientenfreundliche Rechtsprechung. Konnte ein schwerer Personenschaden in den 1980er Jahren noch mit 250.000 Euro abgefunden werden, betragen die Aufwendungen dafür heute durchaus 5 Mio. Euro und mehr. Abfindungen kommen oft nicht zustande, sodass lebenslange Rentenzahlungen geleistet werden müssen. Ein Schaden aus den 1980er Jahren, der sich noch immer in der Abwicklung befindet, schlägt mit den eingetretenen Kostensteigerungen zu Buche.
Anonymisierter Fall aus unserer Schadenbearbeitung
Schmerzensgeld |
500.000 € |
Häusliche Krankenpflege (18.000 €/Monat/Krankenkasse) |
5.168.488 € |
Pflegeaufwand (3.500 €/Monat) |
1.007.244 € |
Erwerbsschaden (2.500 €/Monat) |
531.960 € |
Materieller Schadenbedarf (Hausumbau etc.) |
200.000 € |
Gesamt |
7.407.652 € |
Was passiert, wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht?
Der Versicherungsnehmer wird unter Umständen schon frühzeitig an den Schadenzahlungen sowie an den Kosten des Verfahrens beteiligt. Die Versicherungsbedingungen sehen diese Beteiligung auch dann schon vor, wenn die Versicherungssumme noch nicht verbraucht ist. Der Grundsatz lautet sinngemäß: Sind Rentenzahlungen zu leisten, deren Kapitalwert die Versicherungssumme übersteigt, wird die Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Kapitalwert der Rente durch den Versicherer erstattet. Das heißt, der Versicherungsnehmer wird an den Rentenzahlungen von Beginn an beteiligt, wenn vorauszusehen ist, dass der Schadenfall die Versicherungssumme übersteigt. Eine Erstattung anfänglich vom Versicherungsnehmer geleisteter Gelder ist dann, wenn die Schadenaufwendungen letztlich doch unterhalb der Versicherungssumme bleiben, in den Bedingungen nicht vorgesehen.
Aus den genannten Gründen haben wir für den Rahmenvertrag des BDC eine Erhöhung der Basis-Versicherungssumme von 6.000.000 Euro auf 7.500.000 Euro prämienneutral vereinbart. Wir empfehlen für Mediziner mit invasivem Risikoprofil allerdings die Erhöhung der Versicherungssumme auf 10.000.000 Euro gegen einen Zuschlag von 10 Prozent, um auch für künftige Entwicklungen gewappnet zu sein.
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne individuell:
Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich direkt an die Ecclesia-Gruppe über Telefon: 0800 603 603 0, Fax: 05231 603 6363 oder E-Mail [email protected].

Abb. 1: Auswirkung der Inflation auf Großschäden Inflationsbereinigte Versicherungssummen bei unterstellter Schadenkostensteigerung auf Großschäden von 4 Prozent p.a.
Berkenkamp S: Versicherungssummen in der Heilwesen-Haftpflicht. Passion Chirurgie. 2017 November, 7(11): Artikel 07_03.
Autor des Artikels

Simon Berkenkamp
Dualer StudentEcclesia Versicherungsdienst GmbHAmbulantes GesundheitswesenWeitere Artikel zum Thema
01.09.2023 Versicherungsschutz
Angemessene Summen in der Haftpflichtversicherung
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber eine Versicherungspflicht für Vertragsärztinnen und -ärzte festgeschrieben. Wer also mit den Kassen abrechnet, muss nachweisen, dass sie oder er gegen die Haftpflichtgefahren aus der Berufsausübung ausreichend versichert ist.
01.10.2022 Versicherungsschutz
Teil 6: Unerwarteter Tod des Praxisinhabers – Praxisnachfolger suchen
Die medizinische Patientenversorgung kann nach dem plötzlichen Tod des Praxisinhabers übergangsweise durch einen Vertretungsarzt geregelt werden. Hauptziel sollte jedoch sein, schnellstmöglich einen Praxisnachfolger zu finden. Denn die Zulassung endet grundsätzlich mit dem Tode und die Nachbesetzung muss in den meisten KVen innerhalb von zwei Quartalen erfolgen. Insbesondere für Einzelpraxen ist damit ein hohes Risiko verbunden, denn wenn kein Nachfolger gefunden wird und der Zulassungsausschuss die Vertragsarztzulassung einzieht, kommt dies einer Stilllegung der Praxis gleich.
01.08.2022 Versicherungsschutz
Teil 5: Unerwarteter Tod des Praxisinhabers – Praxisführung sichern
Praxisinhaber haben eine Doppelfunktion: Als Ärzte kümmern sie sich um die medizinische Versorgung ihrer Patienten. Und als Unternehmer bewältigen sie tagtäglich Führungsaufgaben in der eigenen Praxis. Wer aber kann diese beiden wichtigen Aufgaben im Falle eines plötzlichen Todes des Inhabers solange sicherstellen, bis ein Übernehmer für die Praxis gefunden ist?
01.05.2022 Versicherungsschutz
Teil 4: Unerwarteter Tod des Praxisinhabers – Einen Vertreter finden
Wenn ein Praxisinhaber plötzlich stirbt, drängt für die Erben die Zeit, wenn sie die Praxis zu einem angemessenen Kaufpreis an einen geeigneten Übernehmer übergeben wollen. Da in der Regel nicht unmittelbar nach dem Tod des Praxisinhabers ein Übernehmer gefunden werden kann, muss die Zeit bis zur tatsächlichen Praxisübergabe durch einen Vertretungsarzt überbrückt werden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.