11.02.2025 BDC|News
BDC, DGCH und Fachgesellschaften treten für ihre Grundsätze ein

„Medizin braucht freien und internationalen Austausch – sowohl in der Forschung als auch in der Versorgung in Klinik und Praxis. Ärztinnen und Ärzte sehen alle Menschen ohne Wertung als Patientinnen und Patienten, die es zu behandeln, betreuen und zu heilen gilt. Die Demokratie als Grundvoraussetzung für diese Freiheiten müssen wir verteidigen und fremdenfeindlichen, autoritären Programmatiken entschieden entgegentreten”, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.
Auszug aus dem Memorandum der DGCH, ihrer Fachgesellschaften und des BDC: “Als Chirurginnen und Chirurgen sind wir politisch unabhängig und neutral. Unser Handeln im Dienst an unseren Patienten sowie die seit Hippokrates und aktueller dem Genfer Gelöbnis geltenden Werte bestimmen auch unsere Haltung zu politischen und gesellschaftlichen Themen. Wir lehnen jedwede Gewalt ab und distanzieren uns insbesondere von Aktionen gegen die unantastbare Menschenwürde. Eine politische Gesinnung, die sich unmittelbar oder mittelbar gegen die Würde des Menschen richtet, ist mit unseren Grundüberzeugungen nicht vereinbar.”
„Bitte scheuen Sie sich nicht, für diese Grundüberzeugungen in ihrem beruflichen und privaten Umfeld einzutreten und sie auch allen ins Bewusstsein zu rufen, die mit Ihnen arbeiten. Denn Fachkräfte aus dem Ausland sind von uns hoch geschätzt und unverzichtbar für die ärztliche Versorgung in Forschung, Klinik, Praxis und Pflege”, betont BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.
Memorandum der DGCH, ihrer Fachgesellschaften und des BDC.
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Rechtsbeistand für BDC-Mitglieder
Nachdem im April 1960 der Berufsverband gegründet war, beschloss acht Jahre später der geschäftsführende Vorstand in Hamburg in seiner Sitzung am 10.02.1968 die Schaffung eines Justitiariats und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem Justitiar, Prof. Dr. med. h.c. W. Weißauer. Professor Weißauer erklärte sich damals bereit, für die Beratung in grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die mit der Berufspolitik zusammenhängen, zur Verfügung zu stehen und zwar in folgenden juristischen Bereichen: Arztrecht, Straf-, Zivil-, Verfassungs- und öffentliches Recht. 1968 hatte der BDC 1.433 Mitglieder, sein Kassenstand betrug 50.158,61 DM.
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60 Jahre BDC – eine Zeitreise
Die Gründung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. erfolgte auf der 77. Tagung der DGCH am 23. April 1960 im Deutschen Museum in München mit der Wahl von Prof. Kilian als ersten Vorsitzenden. Er hatte die Notwendigkeit einer berufspolitischen Vertretung neben der damals rein wissenschaftlichen Orientierung der DGCH erkannt und formulierte: „Die schwere Katastrophe, welche Deutschland am Ende des Zweiten Weltkrieges getroffen hat, stellte alle medizinischen Organisationen vor gewaltige Schwierigkeiten und große Aufgaben. Auf den wissenschaftlichen Kongressen wurden die einschlägigen Themen abgehandelt, zu einem fruchtbaren Gedankenaustausch über die beruflichen Belange und auch die Not des Einzelnen kam es nicht. Es wurde immer wieder ein empfindlicher Mangel hinsichtlich der Vertretung chirurgischer Interessen in den entscheidenden Gremien großer ärztlicher Organisationen, wie auch den Regierungen, bemerkbar.
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