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Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen berät seine Mitglieder von der Weiterbildung über die Karriereplanung bis hin zu Versicherungen und Niederlassung. Dazu gehört selbstverständlich auch eine Rechtsberatung und juristische Hilfestellungen.

Einige juristische Angebote des BDC haben wir im Folgenden auf einen Blick zusammengefasst.

Chefarzt- und Oberarztvertragsprüfungen

Über den BDC können Mitglieder eine juristische Überprüfung ihrer Dienstverträge durchführen lassen. Hierfür stehen dem BDC zwei Rechtsanwaltskanzleien zur Seite, die langjährige Erfahrungen in dem Bereich vorweisen. Die eine ist die ‚Kanzlei für Arztrecht’ (Dr. Bernhard Debong/Dr. Wolfgang Bruns), Karlsruhe, die andere ist die ‚Kanzlei Dr. Jörg Heberer’, des BDC-Justitiars. Die entstehenden Kosten werden zwischen Mitglied und BDC geteilt.

Kosten Chefarztvertrag

Die Begutachtung eines Chefarztvertrages kostet insgesamt € 499,80 die zur Hälfte vom BDC und zur anderen Hälfte vom Mitglied bezahlt werden müssen. Das heißt, für das Mitglied entstehen hier Kosten in Höhe von € 249,40.

Kosten Oberarztvertrag

Insgesamt kostet die Begutachtung des Vertrags € 380,80, die hälftig vom BDC und vom Mitglied getragen werden. Die Oberarzt-Vertragsbegutachtung kostet ein Mitglied also € 190,40.

Abwicklung

Wenn sich ein BDC-Mitglied für eine Vertragsprüfung durch den BDC entscheidet, hat er die Wahl zwischen zwei Kanzleien. Hier muss er sich für eine entscheiden und dann den zu prüfenden Vertrag, mit einem Hinweis, dass er anteilig die Kosten übernimmt, an das BDC-Sekretariat schicken. Unter absoluter Vertraulichkeit wird der Vertrag an die jeweilige Kanzlei weitergeleitet und das BDC-Mitglied erhält zeitnah ein schriftliches Gutachten (oft erst per E-Mail, dann auch auf dem Postweg).

Bei außertariflichen Verträgen ist eine juristische Überprüfung zu empfehlen, da sich für einen juristischen Laien die Fallstricke oft nicht offensichtlich zeigen. Vermeitlich attraktive finanzielle Rahmenbedingungen kommen dann z. B. mit unzureichender Haftpflichtversicherung oder fehlendem Ausschluss des Arbeitgeberregresses einher.

Mustervertrag für Chefärzte

Für BDC-Mitglieder, die sich auf eine leitende Position vorbereiten, stellen wir auf BDC|Online einen Mustervertrag für Chefärzte zur Verfügung, der dort runtergeladen werden kann. Halten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereit, denn Sie müssen sich einloggen, um den Vertrag herunterladen zu können. Diese Information ist nur für BDC-Mitglieder zugänglich.

Konsiliararzt-Vertrag

Beratung zum Konsiliararzt-Vertrag bekommen BDC-Mitglieder von Dr. Jörg Rüggeberg, Niedergelassener Chirurg und BDC-Vizepräsident, oder Dr. J. Heberer, Justiziar des BDC. Je nach Fragestellung werden Sie an den richtigen Berater weitergeleitet. Den Kontakt stellen Sie über das Sekretariat des BDC her, per E-Mail oder per Telefon.

Praxisübernahme

Wenn Sie eine Praxis übernehmen wollen und Fragen zum Thema haben, steht Ihnen der BDC-Vizepräsident Dr. J. Rüggeberg beratend zur Seite. Sie können Ihre Fragen per E-Mail an das Sekretariat des BDC schicken.

Mustervertrag für die Praxisübernahme

Für niedergelassene Chirurgen, oder die, die es werden wollen, stellen wir einen Mustervertrag für die Praxisübernahme zur Verfügung. Er kann über das Sekretariat des BDC angefordert werden.

Kammerer K. BDC Service für Mitglieder. Passion Chirurgie. 2011 Oktober; 1(10): Artikel 06_01.

Autor des Artikels

Profilbild von Katrin Kammerer

Katrin Kammerer

Redaktion PASSION CHIRURGIEBerufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.Luisenstraße 58/5910117Berlin kontaktieren

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