27.11.2023 BDC|News
BDC-Präsident Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer erhält Ehrenmedaille

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ehrt mit der Medaille eine herausragende Persönlichkeit, die sich in ihrer langjährigen Tätigkeit für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland mit großem Engagement eingesetzt hat.
Besondere Anerkennung gebührt Professor Meyer für seinen persönlichen Einsatz in der Verbesserung der Beziehungen zwischen dem BDC und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH). Daneben hat sich Prof. Meyer im Rahmen der gemeinsamen Weiterbildungskommission intensiv für die Belange der Weiterbildung des chirurgischen Nachwuchses eingesetzt.
Geehrt wird auch sein Engagement für die Chirurgie in nationalen und internationalen Gremien wie der AWMF und der UEMS section surgery.
Der BDC gratuliert Herrn Professor Meyer aufs Herzlichste.
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„Das Nonplusultra sind die Prüfungssimulationen“
ZUR PERSON Marijke van der Laan hat Ende Juni 2022 die M3-Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Seit Anfang August ist sie Assistenzärztin in der Klinik für Akut- und Notfallmedizin des Mönchengladbacher Krankenhauses Kliniken Maria Hilf. Sie befindet sich in der Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin. Allen, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, empfiehlt sie, die für die Approbation erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Beglaubigungen des Abiturs und des zweiten Staatsexamens) schon während der Lernzeit rechtzeitig zu beantragen. Bei einem frühen Berufsstart werde es sonst knapp mit der rechtzeitigen Ausstellung der Approbation, die man für den Antritt der Weiterbildungsstelle benötige.
01.02.2023 BDC|News
BDC-Stellungnahme zum neuen § 115f SGB V-Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hat der BDC in einem Schreiben an die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zum Änderungsantrag 15 der Koalition vom 8.11.2022 für einen neuen § 115f SGB V – „Spezielle sektorengleiche Vergütung“ – über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG). Bei den einzelnen Regelungen sieht er allerdings dringenden Präzisierungsbedarf.
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