01.09.2025 Assistenzpersonal
BDC-Kommentar „Physician Assitants“

Assistenzberufe in der klinischen Medizin: Physician Assistance
Die deutsche Sprache kennt keine inhaltlich treffende Übersetzung von Physician Assistance, so dass sich die international übliche Bezeichnung zur Verwendung anbietet. Die rasch voranschreitende Spezialisierung verbunden mit der Notwendigkeit, die Berufsbilder gerade in der klinischen Medizin für den nichtärztlichen Assistenzbereich attraktiv zu machen, hat die Bundesärztekammer bereits im Jahr 2017 zur Verfassung eines Positionspapiers mit Ergänzung im Jahre 2021 veranlasst. Nun liegt eine weitere Ausarbeitung dieser Position mit dem Titel „Physician Assistance – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen“ (siehe InfoBox) vor. Die Bundesärztekammer und mit ihr die Landesärztekammern sind damit der Verpflichtung nachgekommen, den Studiengang zu strukturieren, Eingangsvoraussetzungen zu definieren und Standards festzulegen. Die sechsemestrigen Studiengänge mit Abschluss Bachelor sind an Hochschulen verortet. Zur Aufnahme ist eine absolvierte anerkannte Berufsausbildung im medizinischen beziehungsweise zahnmedizinischen Bereich für das sekundär–qualifizierende Studium erforderlich.
Den Abschluss stellt eine bundeseinheitliche Prüfung dar, die die Qualitätsansprüche der in dem Curriculum vermittelten Inhalte als Kompetenzen und Fertigkeiten sicherstellt. Die staatlich anerkannte Prüfung selbst beinhaltet einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil an insgesamt drei Prüfungstagen.
Kernelement des Studiums ist die Übernahme delegierbarer Leistungen durch den erfolgreichen Absolventen. Es ist hierbei zwischen nicht delegierbar, delegierbar und im Einzelfall delegierbar zu unterscheiden. Bei delegationsfähigen Tätigkeiten ist weiterhin zu definieren, ob direkte Arztpräsenz erforderlich ist. Bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen muss sich der betroffene Patient darauf verlassen können, dass der medizinische Standard in vollem Umfang gewährleistet ist und die erforderliche Kompetenz jederzeit zur Verfügung steht. Der Katalog delegierbarer Leistungen ist integraler Bestandteil des Studienganges und dient damit auch der Rechtssicherheit in der Berufsausübung des Physician Assistant.
Es muss im Interesse der klinischen Medizin sein, dieses Berufsbild auszugestalten und attraktiv zu machen. Die enge Anbindung an den ärztlichen Dienst ist hierbei grundsätzliche Voraussetzung. Bei den Pflegedienstleitungen und -direktoren ist um Verständnis zu werben, um eine Konkurrenzsituation mit der etablierten Pflege, die ebenfalls Weiterqualifikationen kennt, gar nicht erst nicht aufkommen zu lassen. Dieses wäre kontraproduktiv.
Ergänzung und Unterstützung der klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte durch qualifizierte Physician Assistants ist bei der demografischen Entwicklung der Ärzteschaft als Notwendigkeit zu begreifen. Die zunehmende Inanspruchnahme des Gesundheitswesens verbunden mit dem greifbaren Ärztemangel macht es erforderlich, aktiv die Assistenzberufe mitzugestalten, zu strukturieren und von der Qualität her zu sichern. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften, aber auch die Berufsverbände sind gut beraten, die erfolgreichen Absolventen dieser Bachelor-Studiengänge zu assoziieren, um Dialogfähigkeit herbeizuführen und Akzeptanz zu signalisieren. Die erfolgreiche Zusammenarbeit in den Gesundheitsfachberufen ist eine Notwendigkeit und dient der besseren Nutzung zunehmend knapper Ressourcen. Die Bundesärztekammer hat mit den jetzt veröffentlichten Studieninhalten einen wesentlichen Eckpfeiler zur weiteren erfolgreichen Integration dieses Berufsbildes geschaffen.
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