21.12.2021 Vergütung
BÄK beschließt Abrechnungsempfehlungen
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat jetzt bekanntgegeben, dass in einer Vorstandssitzung vom 09./10.12.2021 neue Abrechnungsempfehlungen beschlossen wurden. Dabei geht es unter anderem um Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte und um eine Ergänzung zu den Abrechnungsempfehlungen der BÄK zu telemedizinischen Leistungen vom 14./15.05.2020.
Hier finden Sie die Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte.
Und hier geht’s zur Ergänzung zu den Abrechnungsempfehlungen der BÄK zu telemedizinischen Leistungen vom 14./15.05.2020.
Alle Abrechnungsempfehlungen ärztlicher Leistungen nach der GOÄ der BÄK finden Sie hier.
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Zum neuen Jahr traten einige wichtige Verbesserungen für die Durchgangsärzte in Kraft, die unter Mitarbeit von Mandatsträgern des BDC auf den Weg gebracht wurden. Der Durchgangsarzt-Bericht ist das zentrale Element der durchgangsärztlichen Tätigkeit und erfordert stets die unfallchirurgische Expertise und Erfahrung. Darüber hinaus erfordert die regelmäßig notwendige Beurteilung der Kausalität gutachterliche Kenntnisse. Die Gebühr für diesen Bericht wird zum 1.1.2023 von aktuell 17,81 € auf 20,00 € angehoben.
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Leistungen der Unfallversicherungen werden seit 1. Januar höher vergütet.
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