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AWMF empfiehlt eine stärkere Einbindung der Fachgesellschaften beim Masterplan Medizinstudium 2020

Anlässlich der Anhörung zu den Empfehlungen der Expertenkommission des Wissenschaftsrates zum Masterplan Medizinstudium 2020 empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V., die AWMF und ihre Fachgesellschaften in den weiteren Prozess der Revision der Approbationsordnungen für Ärzte und für Zahnärzte stärker einzubinden. Die Empfehlungen der Expertenkommission weisen in eine gute Richtung, bedürfen aber im Detail zahlreicher fachlicher Feinabstimmungen, die analog zur Konsensfindung bei medizinischen Leitlinien organisiert sein sollten.

Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Expertenkommission des Wissenschaftsrates (WR) hat am 29.01.2019 ihre Empfehlungen zur geplanten Reform des Medizinstudiums öffentlich vorgestellt. Die AWMF begrüßt ausdrücklich die Empfehlungen zur Reduktion des Stoffumfangs um 25% zugunsten von Wahlpflichtanteilen, zum Erhalt der prägenden Rolle der Fächer in einem weitgehend fachübergreifenden Curriculum sowie die Stärkung der Wissenschaftlichkeit des Medizinstudiums.„Die Reduktion des Stoffumfangs auf ein Kerncurriculum stellt jedes einzelne medizinische Fach vor die Herausforderung, seine Stellung innerhalb des Medizinstudiums zu reflektieren“, sagt Rolf-Detlef Treede, Vizepräsident der AWMF. „Die damit verbundenen Chancen für die Zukunft des Arztberufs sind aber so überzeugend, dass es sich lohnt, sich dieser Herausforderung zu stellen. Der in den Leitlinien innerhalb der AWMF eingeübte strukturierte Konsensus-Prozess ist dabei für die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Fächern ein wertvolles Instrument.“Für die Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission des Wissenschaftsrates zum Masterplan Medizinstudium 2020 in die Approbationsordnungen für Ärzte und Zahnärzte, drängt die AWMF auf stärkere fachkundige Beratung bei der weiteren Arbeit, insbesondere zu folgenden Punkten:

  • Die vorgelegten Listen der Fächer, Leistungsnachweise und Prüfungsthemen sind von der Expertenkommission selbst als Diskussionsvorlage deklariert. Die NKLM-Kommission ist in ihrer aktuellen Zusammensetzung aber nicht geeignet, diese fachkundig zu bearbeiten, da ihr die mandatierten Vertreter von Fachgesellschaften fehlen.
  • Die von der AWMF ausdrücklich begrüßte bidirektionale, vertikale Integration von Vorklinik und Klinik ist zwar als Ziel mehrfach genannt, wobei diese konkreten Vorschläge allein aber zu einer weiteren Überfüllung des ersten Studienabschnitts führen. Es fehlt die explizite Nennung von Fachsystematik der Grundlagenwissenschaften im zweiten Studienabschnitt (z.B. Mikrobiologie, Pathologie, Pathophysiologie, Pharmakologie).
  • Frühzeitiger Patientenkontakt ist wünschenswert aber im von der Expertenkommission genannten Umfang wenig realistisch, da a) schon für den zweiten Studienabschnitt immer weniger Patienten zur Verfügung stehen und b) diese Patienten einen Anspruch darauf haben, auf hinreichend vorgebildete Studierende zu treffen und häufig organisatorische Probleme (unterschiedliche Standorte) entstehen würden. Hier ist eine Ausformulierung von möglichen Ausgestaltungsformen (Selbstuntersuchung, Schauspielpatienten etc.) und die Differenzierung von Patienten-Bezug und Patienten-Kontakt dringend nötig, ggf. in Abstimmung mit Patientenvertretern.
  • Die von der AWMF immer geforderte partizipative Gestaltung der Arbeit des IMPP ist bereits weit fortgeschritten und wird ausdrücklich anerkannt. Es fehlt aber noch eine strukturierte Fachaufsicht für das IMPP bei dessen Gestaltung der Gegenstandskataloge.
  • Der parallel zum Masterplan Medizinstudium 2020 vorgelegte Entwurf einer AppOZ bietet die einmalige Chance der interprofessionellen Ausbildung in einem „common trunk“ von vier Semestern. Der erste Studienabschnitt der neuen Approbationsordnung für Ärzte sollte hierfür die Anschlussfähigkeit vorbereiten; dafür bedarf es in Bezug auf seine Durchführbar¬keit insbesondere der Beratung durch die Grundlagenfächer der Medizin und Zahnmedizin.

Zur Implementierung des Masterplans empfiehlt die Kommission die Einsetzung eines Beirates Medizinstudiums 2020, welcher aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen sollte. Neben der fachlichen Begleitung der Implementierung sollte auch die Begleitevaluation der Reform zu den Aufgaben des Beirates gehören. Die AWMF begrüßt diese Empfehlungen und bietet hierfür ihre Mitarbeit an.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 179 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch- wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Birkenstraße 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 31.01.2019

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