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Der Jahresüberschuss in den Arztpraxen ist im Jahr 2015 zwar leicht gestiegen, blieb aber hinter der allgemeinen Reallohnentwicklung zurück. Das zeigen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung heute veröffentlicht hat.

Der Jahresüberschuss der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten stieg demnach im Jahr 2015 inflationsbereinigt um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bruttomonatsverdienste in Deutschland erhöhten sich dagegen um 2,4 Prozent.

Gassen warnt vor Investitionsbremse

„Wir konnten erreichen, dass sich die wirtschaftliche Lage vieler Praxen in den vergangenen Jahren stabilisiert hat. Doch noch immer wird jede zehnte Untersuchung und Behandlung von den Krankenkassen nicht bezahlt“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Er kritisierte, dass die steigenden Praxiskosten nicht adäquat erstattet würden. Dies, so Gassen, erweise sich mehr und mehr als Investitionsbremse. Viele Ärzte scheuten teure Anschaffungen in der Sorge, auf den Kosten sitzenzubleiben. Der medizinische Fortschritt erfordere andere finanzielle Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Versorgung.

Nettostundensatz von 35 Euro

Nach der Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) lag der durchschnittliche Jahresüberschuss eines Praxisinhabers im Jahr 2015 bei 160.820 Euro. Darin sind Einnahmen aus kassen- und privatärztlicher Tätigkeit enthalten.

Das verfügbare Nettoeinkommen belief sich nach Abzug der Beiträge für die Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Einkommenssteuer auf 80.295 Euro. Dies entspricht einem Monatseinkommen von 6.691 Euro oder einem Nettostundensatz von 35 Euro – ausgehend von einer durchschnittlichen 50-Stunden-Woche.

Höhere Ausgaben für Personal

Der Gesamtumsatz aller Praxen stieg im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 um 2,4 Prozent, seit 2012 um 10,2 Prozent. Einzelpraxen kamen dabei im Durchschnitt auf 276.400 Euro, während Gemeinschaftspraxen bei 378.400 Euro lagen.

Gleichzeitig erhöhten sich die Gesamtaufwendungen um 2,8 Prozent und im Rückblick auf 2012 insgesamt um 9 Prozent. Die Personalkosten haben prozentual mit am stärksten zugelegt. Von 2012 bis 2015 stiegen die Ausgaben für Personal um 18,1 Prozent. Dies entspricht 12.000 Euro je Praxisinhaber und ist damit größter Posten der Mehrausgaben.

Zurückhaltung bei Investitionen

Bei der Investition in neue Geräte sind die Praxisinhaber eher zurückhaltend. Die Werte für Abschreibungen sanken 2015 im Verhältnis zu 2014 um 5,9 Prozent. Mit Blick auf das Jahr 2012 verringerten sich die Abschreibungen insgesamt um 14,4 Prozent. Dies lässt den Wissenschaftlern zufolge vermuten, dass die Neuanschaffung von Geräten eher vermieden wird.

Die Aufwendungen für Leasing und Mieten waren 2015 im Vergleich zu 2014 mit 3,6 Prozent ebenfalls rückläufig. Im Vergleich zu 2012 kam es zu einem Rückgang der Aufwendungen um 4,6 Prozent. Dazu passt, dass mehr in Wartung und Instandhaltung investiert wird. Hier wurde 2015 ein Ausgabenplus von 3,4 Prozent im Vergleich zu 2014 registriert. Betrachtet man den Zeitraum bis 2012 wurden sogar 19,5 Prozent mehr für Wartung und Instandhaltung ausgegeben.

Zuwachs bei GKV-Einnahmen

Die Bedeutung der Umsätze aus kassenärztlicher Tätigkeit für die wirtschaftliche Lage der Praxen nimmt zu, wie das Zi-Praxis-Panel zeigt. Lag der Anteil der GKV-Umsätze 2012 noch bei 73,5 Prozent, betrug er 2015 laut ZiPP 74,9 Prozent. Hierbei werden als GKV-Umsätze sowohl über Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) abgerechnete kollektiv- als auch selektivvertragliche Leistungen angesehen.

Zi-Befragung

Mit dem ZiPP hält das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung jährlich die Kosten, Umsätze und Überschüsse von Praxen fest. Die aktuellen Ergebnisse basieren auf der im Jahr 2016 durchgeführten Befragung. Sie umfassen die Jahre 2012 bis 2015. Analysiert wurden die Angaben von über 4.300 Praxen aus allen ärztlichen Fachgebieten sowie der Psychologischen Psychotherapeuten.

Der vollständige Bericht soll bis Ende 2017 vorliegen. Berücksichtigt werden sowohl die Einnahmen aus kassenärztlicher als auch aus privatärztlicher Tätigkeit. Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Auftraggeber sind die KVen und die KBV.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de,  PRAXISNACHRICHTEN, 03.08.2017