31.01.2018 Politik
Arzneimittelausgaben 2017: Anstieg niedriger als erwartet

Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2017 um 3,1 Prozent auf 35,2 Mrd. Euro gestiegen. Das ist weniger als in der Rahmenvorgabe von Ärzten und Krankenkassen erwartet (3,2 Prozent) und bedeutet eine Wachstumsabschwächung im dritten Jahr in Folge – nach 8,9 Prozent (2014), 5,0 Prozent (2015) und 3,8 Prozent (2016). Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Obwohl sich die Anzahl der GKV-Versicherten um knapp 800.000 (ein Prozent) auf fast 73 Millionen erhöht hat, sank die Zahl der verordneten Arzneimittelpackungen um 2,1 Prozent auf 741 Millionen.
Ersten Analysen zufolge sind vor allem Magensäureblocker wie Omeprazol und Pantoprazol seltener verschrieben worden. In der Endabrechnung werden die Arzneimittelausgaben noch niedriger ausfallen. Denn in der DAV-Statistik sind die Einsparungen der Kassen durch Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern noch nicht berücksichtigt. Diese betrugen allein in den ersten neun Monaten 2017 schon 2,9 Mrd. Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum
„Die Arzneimittelausgaben steigen weiterhin, aber erwartungsgemäß immer moderater“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Wir haben mehr Versicherte und immer mehr ältere Patienten. Das trägt ebenso wie der medizinische Fortschritt zu den Kosten bei. Wenn mehr Patienten länger und besser leben können, darf man keine rückläufigen Ausgaben erwarten.“ Deshalb sei auch für 2018 eine Steigerung von 3,2 Prozent für die Arzneimittelausgaben von Ärzten und Krankenkassen eingeplant worden. Becker weiter: „Nur ein Bruchteil der Ausgaben für die Arzneimittelversorgung geht an die Apotheken. Ihr Anteil an den GKV-Ausgaben liegt seit Jahren stabil unter 2,5 Prozent.
Auf der anderen Seite sind die Beitragseinnahmen der Krankenkassen wegen der guten Arbeitsmarktlage und der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen stark gestiegen. Zudem erzielen die Kassen Einsparungen durch Rabattverträge für Generika und durch Preisverhandlungen mit Pharmaherstellern bei neuen Medikamenten mit festgestelltem Zusatznutzen. Trotz der prall gefüllten Börse klagen aber manche Kassenvertreter über hohe Ausgaben und wollen weitere Kürzungen diskutieren. Mich ärgert das, und die Versicherten können das sowieso nicht mehr nachvollziehen.“
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Unter den Linden 19 – 23, 10117 Berlin, www.abda.de, 30.01.2018
Weitere aktuelle Artikel
02.04.2020 Politik
Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19
Die geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte
30.03.2020 Corona
Zustimmung durch Bundesrat zu Gesetzespaketen bei der Bewältigung der Corona-Epidemie
Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele zweier Gesetzespakete, die nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 25. März heute die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.
27.03.2020 Krankenhaus
DIVI: „Wir entscheiden nicht nach Alter!“
Deutschlands Notfall- und Intensivmediziner bereiten sich auf die schwerste aller Entscheidungen vor: Welchen Patienten im Fall der Fälle intensivmedizinisch behandeln und welchen palliativmedizinisch versorgen, wenn die Intensivbetten und Ressourcen knapp werden? Noch ist es nicht so weit.
26.03.2020 Corona
COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Um den erhöhten Finanzbedarf der Krankenhäuser durch die COVID-19-Pandemie auszugleichen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, wurde am 25.3.2020 das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Damit werden einige der belastenden Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes für 2 Jahre ausgesetzt, die Leistungen gemäß Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessert und weitere finanzielle Zuschüsse ermöglicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.