10.03.2021 BDC|News
Aktualisierte Corona-Testverordnung tritt in Kraft

Seit dem 8. März 2021 hat jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Das sieht die neugefasste Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die in dieser Woche veröffentlicht wurde und rückwirkend zum 8. März in Kraft tritt.
Das Angebot gilt für alle asymptomatischen Personen. Sie können sich nunmehr regelmäßig beispielsweise in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis präventiv testen lassen. Auch Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Einrichtungen dürfen diese PoC-Antigentests anbieten, wenn der Öffentliche Gesundheitsdienst sie damit beauftragt.
Bei einem positiven Antigen-Test hat der Bürger Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines PCR-Tests nach der Testverordnung (TestV). Fällt auch dieser Test positiv aus und es gibt einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Virusvariante, besteht Anspruch auf eine variantenspezifische PCR-Testung.
Die Beauftragung des PCR-Tests im Labor kann durch dieselbe Einrichtung erfolgen, die den Schnelltest durchgeführt hat – also durch das Testzentrum, die Arztpraxis oder die Apotheke. Sie verwendet dazu das Formular OEGD. Es ist über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erhältlich.
Die Testung von Mitarbeitenden sowie Patienten und Bewohnern in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt vorrangig den Einrichtungen selber überlassen. Neu ist, dass die Einrichtungen zukünftig für die bestätigende Diagnostik nach einem positiven PoC-Test unmittelbar einen PCR-Test in einem Labor veranlassen können.
Absenkung der Sachkosten zum 1. April
In der Testverordnung ist auch die Höhe der Vergütung der Schnelltests geregelt. Danach erhalten Haus- und Fachärzte sowie Zahnärzte für den Abstrich inklusive Beratung und Ausstellung einer Bescheinigung 15 Euro. Nichtärztlich oder nichtzahnärztlich geführte Einrichtungen, die mit der Testung beauftragt werden, beispielsweise Apotheken, können 12 Euro abrechnen.
Die Sachkosten für den Test werden bis Monatsende unverändert mit bis zu 9 Euro erstattet. Ab April werden höchstens sechs Euro je Test gezahlt. Die KBV hatte in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der TestV die Absenkung scharf kritisiert. Sie konnte nun zumindest erreichen, dass die Kostenpauschalen nicht schon zum 8. März reduziert wurden.
Abrechnung aller Testungen über die KVen
Sämtliche Anbieter wie Ärzte, Zahnärzte, Testzentren, aber auch Apotheker rechnen die Testungen und die Sachkosten mit der ortsansässigen Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die Kosten übernimmt der Bund.
Um die Leistungen mit der KV abrechnen zu können, ist für Nicht-KV-Mitglieder eine vorherige Registrierung erforderlich. Die Details dazu müssen noch festgelegt werden. Die Testverordnung sieht vor, dass die KBV hierfür ihre Vorgaben zur Abrechnung von Leistungen nach der TestV bis zum 22. März anpasst.
Die KBV muss die Vorgaben mit weiteren Beteiligten abstimmen. Die Inkraftsetzung soll in der kommenden Woche erfolgen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere aktuelle Artikel
13.01.2025 Aus- & Weiterbildung
Facharztseminar Gefäßchirurgie am 17.-21.02.2025 in Berlin
Das Facharztseminar Gefäßchirurgie bringt das Spektrum der Gefäßchirurgie in sehr
07.01.2025 BDC|News
Frühbuchertickets für den Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg!
Nutzen Sie den Frühbucherrrabtt bis 20.01.2025 für den Bundeskongress Chirurgie 2025 am 21. und 22. Februar in Nürnberg!
18.12.2024 BDC|News
Unsere Aufgabe: Position beziehen und Politik möglichst mitgestalten
Das Jahr 2024 hätte auf gesundheitspolitischer Ebene bei einer Vielzahl von Gesetzesvorlagen kaum turbulenter sein können. Jetzt ist es also Zeit, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und Bilanz zu ziehen. Nur so können wir unsere Arbeit zielorientiert weiter fortsetzen. Welchen Themen sich der BDC dabei besonders angenommen hat, stellt Geschäftsführerin Frau Dr. Friederike Burgdorf in einem Jahresrückblick in diesem Heft ausführlich dar. Ich hingegen möchte an dieser Stelle gerne einmal den Verband aus einer übergeordneten Perspektive betrachten und ins Verhältnis zu den gesundheitspolitischen Entscheidern und deren Umwelt setzen.
18.12.2024 BDC|News
Wichtige finanzielle Verbesserungen für die Durchgangsärzte in der UV-GOÄ
Gültig ab Januar 2025
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.