10.03.2021 BDC|News
Aktualisierte Corona-Testverordnung tritt in Kraft

Seit dem 8. März 2021 hat jeder Bürger Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Das sieht die neugefasste Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die in dieser Woche veröffentlicht wurde und rückwirkend zum 8. März in Kraft tritt.
Das Angebot gilt für alle asymptomatischen Personen. Sie können sich nunmehr regelmäßig beispielsweise in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis präventiv testen lassen. Auch Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Einrichtungen dürfen diese PoC-Antigentests anbieten, wenn der Öffentliche Gesundheitsdienst sie damit beauftragt.
Bei einem positiven Antigen-Test hat der Bürger Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines PCR-Tests nach der Testverordnung (TestV). Fällt auch dieser Test positiv aus und es gibt einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Virusvariante, besteht Anspruch auf eine variantenspezifische PCR-Testung.
Die Beauftragung des PCR-Tests im Labor kann durch dieselbe Einrichtung erfolgen, die den Schnelltest durchgeführt hat – also durch das Testzentrum, die Arztpraxis oder die Apotheke. Sie verwendet dazu das Formular OEGD. Es ist über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erhältlich.
Die Testung von Mitarbeitenden sowie Patienten und Bewohnern in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt vorrangig den Einrichtungen selber überlassen. Neu ist, dass die Einrichtungen zukünftig für die bestätigende Diagnostik nach einem positiven PoC-Test unmittelbar einen PCR-Test in einem Labor veranlassen können.
Absenkung der Sachkosten zum 1. April
In der Testverordnung ist auch die Höhe der Vergütung der Schnelltests geregelt. Danach erhalten Haus- und Fachärzte sowie Zahnärzte für den Abstrich inklusive Beratung und Ausstellung einer Bescheinigung 15 Euro. Nichtärztlich oder nichtzahnärztlich geführte Einrichtungen, die mit der Testung beauftragt werden, beispielsweise Apotheken, können 12 Euro abrechnen.
Die Sachkosten für den Test werden bis Monatsende unverändert mit bis zu 9 Euro erstattet. Ab April werden höchstens sechs Euro je Test gezahlt. Die KBV hatte in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der TestV die Absenkung scharf kritisiert. Sie konnte nun zumindest erreichen, dass die Kostenpauschalen nicht schon zum 8. März reduziert wurden.
Abrechnung aller Testungen über die KVen
Sämtliche Anbieter wie Ärzte, Zahnärzte, Testzentren, aber auch Apotheker rechnen die Testungen und die Sachkosten mit der ortsansässigen Kassenärztlichen Vereinigung ab. Die Kosten übernimmt der Bund.
Um die Leistungen mit der KV abrechnen zu können, ist für Nicht-KV-Mitglieder eine vorherige Registrierung erforderlich. Die Details dazu müssen noch festgelegt werden. Die Testverordnung sieht vor, dass die KBV hierfür ihre Vorgaben zur Abrechnung von Leistungen nach der TestV bis zum 22. März anpasst.
Die KBV muss die Vorgaben mit weiteren Beteiligten abstimmen. Die Inkraftsetzung soll in der kommenden Woche erfolgen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Weitere aktuelle Artikel
11.05.2021 BDC|News
Passion Chirurgie: Digitalisierung im Fokus
Im Mai dreht sich bei uns alles um die Entwicklung der Digitalisierung in der Chirurgie. Dazu gehören neben der Robotik unter anderem auch die Telechirurgie, das digitale Patienten-, Dokumenten- und Prozessmanagement, fachspezifisches Informationsmanagement sowie der Bereich digitale Pflege.
29.04.2021 BDC|News
BDC trauert um Professor T. Mischkowsky
Am 17. April 2021 verstarb nach kurzer schwerer Krankheit im 80. Lebensjahr Prof. Dr. med. Tilman Mischkowsky. Der gebürtige Hamburger war Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie in Kempten bis 2004. Der BDC verliert mit Professor Mischkowsky einen über Jahrzehnte engagierten Mitstreiter in unseren Gremien. Er war seit 1997 Mitglied unseres Verbandes und hat sich dort schon zu Beginn besonders für die Belange der Unfallchirurgie stark gemacht. Es ist ihm zu verdanken, dass es gelungen ist, diese große Gruppe eines chirurgischen Schwerpunktes innerhalb des BDC zu binden.
21.04.2021 BDC|News
Zi Trendreport zeigt erneut deutlichen Rückgang der ambulanten Behandlungsfälle
Mit minus 12,5 Prozent ist seit November wieder ein Fallzahlrückgang bei den chirurgisch tätigen Ärzt:innen zu beobachten. Das zeigen die vom Zi veröffentlichten aktuellen Zahlen zur vertragsärztlichen Versorgung im Jahr 2020.
15.04.2021 BDC|News
Neue Ausgabe der PASSION CHIRURGIE: Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Unsere Aprilausgabe widmet sich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG), der besonderen Disziplin an der Schnittstelle zwischen Medizin und Zahnmedizin. Die Schwerpunktthemen sind Beispiele für interprofessionelle und interdisziplinäre Kooperationen in der modernen Medizin und für immer individualisiertere Therapieansätze: „Diagnostik und Therapie von Gefäßanomalien im Kopf- und Halsbereich“ von Oßwald et al., „Patientenspezifische Implantate in der Gesichtsschädeltraumatologie – welche Indikationen sind sinnvoll?“ von Probst et al. und den „The Big 4“, den vier häufigsten bösartigen Hauttumoren von Raguse und Wermker.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.